Das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Länder

Das Bundeskabinett hat am 31. Juli 2013 das erste bundesweite Abfallvermeidungsprogramm beschlossen. Es wurde unter Beteiligung der Bundesländer erstellt und beinhaltet neben grundsätzlichen Themen der Abfallvermeidung und Hinweisen zum Folge-Prozess des Programms auch 34 Maßnahmen zum Schutz der Umwelt vor negativen Auswirkungen der Abfallerzeugung. Grundlage des Programms sind zwei umfangreiche Studien renommierter deutscher Umweltforschungsinstitute (u. a. Öko-Institut, Wuppertal-Institut, Ökopol) und weiterer Experten. Der nun folgende Dialog-
Prozess soll mit den beteiligten Akteuren nach Wegen suchen, die empfohlenen
Maßnahmen umzusetzen.

Das „Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Länder“ (AVP) ist am 31. Juli 2013 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Zur Umsetzung entsprechender Vorschriften der neuen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG diskutiert und bewertet das AVP unterschiedlichste Maßnahmen der öffentlichen Hand, die die Abfallvermeidung stärken können und sollen.

Hintergrund der Pflicht zur Aufstellung des AVP ist die erkennbar zunehmende Verknappung von Rohstoffen und Energieträgern, die einhergeht mit einer wachsenden Belastung der Umweltmedien, denn Rohstoffe und Energie „verschwinden“ durch ihre Nutzung nicht, sondern verteilen sich mehr oder weniger fein in der Biosphäre. Diese Entwicklung macht es künftigen Generationen, aber auch heute bereits vielen Menschen in den „ärmeren“ Ländern schwer, die notwendigen Ressourcen für ein auskömmliches Leben zu erhalten. Letztlich geht es um das Problem, dass die Erde nur eine bestimmte Bevölkerungsmenge nachhaltig mit ausreichender Lebensgrundlageversorgen kann – also um die Grenzen unserer Lebenswelt.

Das AVP erfasst erstmals systematisch und umfassend die verschiedenen Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form einer positiv bewerteten Instrumenten-und Maßnahmensammlung. Den Auftrag hierzu gibt Artikel 29 der EU-Richtlinie 2008/98, umgesetzt durch § 33 des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die bestimmen, dass bis zum 12. Dezember 2013 entsprechende Programmedurch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erstellen sind. Die Abfallhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes weist die Abfallvermeidung als vorrangig gegenüber dem Management von Abfällen, etwa dem Recycling und der Verwertung, aus. Abfallvermeidung kann z. B. in der Wiederverwendung von Erzeugnissen, der abfallarmen Produktgestaltung oder der Verlängerung der Lebensdauer von Produkten bestehen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2014)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 3,50
Autor: MinR Dr. phil. Diplom-Volkswirt Andreas Jaron

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