Novellierung des ElektroG und Konsequenzen für die Praxis

Die Richtlinie WEEE II schreibt zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen von Produktion, Nutzung und Entsorgung von Elektrogeräten vor. Ihr zentrales Ziel ist es, zur Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch, zur möglichst effizienten Ressourcennutzung und zur möglichst umfassenden Rückgewinnung von wertvollen Sekundärrohstoffen beizutragen. Dies soll durch eine weitest mögliche Vermeidung von Abfällen und darüber hinaus die Reduzierung der zu beseitigenden Abfallmenge durch – in absteigender Priorität – die Wiederverwendung, das Recycling und andere Arten der Verwertung sowie zumindest eine sichere Entsorgung erreicht werden.

In Umsetzung der 2012 neugefassten WEEE-Richtlinie wird das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umfassend novelliert. Schwerpunkte sind die stufenweise Umstellung auf einen offenen Anwendungsbereich und die Einführung eines Bevollmächtigten, mit dessen Hilfe die Hersteller ihren jeweiligen Pflichten in anderen Mitgliedstaaten nachkommen können. Die Sammlung von Elektroaltgeräten wird durch die schrittweise Anhebung der Sammelziele und die Schaffung einer Sammelverpflichtung für den Handel ausgeweitet, die Recyclingeffizienz durch höhere Recycling- und Verwertungsquoten gesteigert. Schließlich erleichtert eine neue Beweislastumkehr das Vorgehen gegen den illegalen Export von Elektroaltgeräten.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2014)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dr. jur. Guido Odendahl
Marco Jahns

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