Der neue Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen für Siedlungsabfälle verfolgt vorrangig das Ziel einer regionalen Entsorgungsautarkie. Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, sollen im Land selbst (Grundsatz der Autarkie) und möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) entsorgt werden. Insbesondere der Grundsatz der Nähe soll gestärkt und konkretisiert werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft. Weitere Schwerpunkte des neuen Abfallwirtschaftsplans sind die Intensivierung und Optimierung der Erfassung und Verwertung von Bioabfällen und die Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung.
Die Erarbeitung des neuen Abfallwirtschaftsplans erfolgt in einem offenen transparenten Verfahren, in das alle Beteiligten einbezogen werden.
Für den neuen Abfallwirtschaftsplan wird eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, die dazu dient, die wesentlichen Umweltauswirkungen des Plans zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 26. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2014) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Peter Knitsch | |
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