Nationale Umsetzung der IED-Richtlinie – Konsequenzen für Müllverbrennungs- und EBS-Anlagen

Die Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie über Industrieemissionen erfolgt für Abfallverbrennungsanlagen neben den generellen Änderungen übergeordneter Regelwerke, wie z. B. im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz, über die Novellierung der 17. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (17. BImSchV). Im Rahmen der Novellierung der 17. BImSchV wurden insbesondere die Absenkung der Grenzwerte für Stickoxide, Ammoniak, Chlor, Staub und Quecksilber diskutiert. Im Rahmen des Kurzbeitrages werden sowohl die ökologischen Auswirkungen (Relevanz der Schadstoffemissionen aus der Abfallverbrennung im Verhältnis zur bundesweiten Gesamtemission bzw. zu den Emissionen der Hauptemittenten) als auch die ökonomischen Auswirkungen der geforderten bzw. umgesetzten Anforderungen, die über die Anforderungen der IED hinausgehen, aufgezeigt.

Mit der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) wurde die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung von 1996 (IVU-Richtlinie) revidiert sowie mit sechs Sektoren-Richtlinien und deren Anforderungen für bestimmte Anlagenarten (u. a. auch für Abfallverbrennungsanlagen) zusammengefasst.
Die IED ist somit das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen. Sie erfasst europaweit ca. 52.000 Anlagen, in Deutschland ca. 9.000 Anlagen darunter auch die rund 100 Mono-Verbrennungsanlagen für Siedlungs- und Gewerbeabfälle (Müllverbrennungsanlagen und EBS-Kraftwerke – Übersicht ITAD-Mitglieder).
Der Anwendungsbereich der bisherigen Abfallverbrennungsrichtlinie (Waste-Incineration-Directive WID) wird in Kapitel IV „Sondervorschriften für Abfallverbrennungsanlagen und Abfallmitverbrennungsanlagen“ sowie im Anhang VI „Technische Bestimmungen für Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen nahezu unverändert aus der WID übernommen.
Generell enthält sie u. a. Regelungen zur verstärkten Anwendung europäischer Emissionsstandards bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten in allen EU-Mitgliedstaaten. Damit sollen gegebenenfalls bestehende Unterschiede in Europa hinsichtlich der Festlegung von Emissionsgrenzwerten ausgeglichen und fairere Wettbewerbsbedingungen erreicht werden (level-playing-field).
Im Folgenden werden die Entwicklungen und die Auswirkungen der spezifischen Änderungen für Abfallverbrennungsanlagen im Rahmen der Novellierung der 17. BImSchV betrachtet.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 25. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2013 (März 2013)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 3,50
Autor: Dipl.-Ing. Carsten Spohn

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