Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist im Februar 2012 beschlossen worden und zum 1. Juni 2012 in Kraft getreten. Damit ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt worden. Ursprüngliche Absicht war weiterhin, das bestehende Abfallrecht umfassend zu modernisieren, damit eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft, durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen, erreicht wird.
Es geht aber um mehr. Angesichts der Rohstoffarmut Deutschlands einerseits und einer starken Industrieproduktion andererseits, muss das Ziel sein, den Anteil von Sekundärrohstoffen für die Produktion stetig zu erhöhen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 25. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2013 (März 2013) | |
Seiten: | 13 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,50 | |
Autor: | Eric Rehbock | |
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Circular by Design (CbD) - Ressourcenwende über nachhaltiges Produktdesign am Fallbeispiel Kühl-/Gefriergeräte
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Um zukünftig eine stabile Versorgung der deutschen Wirtschaft mit Rohstoffen sicherzustellen, bedarf es dringend eines Umdenkens in der Rohstoffnutzung und beim lebenszyklusweiten Stoffstrommanagement. Im Jahr 2010 wurden beispielsweise nur 14 Prozent der in Deutschland eingesetzten Rohstoffe aus Schrott gewonnen, bei Recyclingkosten von über 50 Milliarden Euro. Für Metalle wie Aluminium, Stahl oder Kupfer, die sich in vielen Konsumgütern befinden, lag der Anteil an Sekundärrohstoffen bei der Gesamtproduktion in Deutschland im Jahr 2016 gerade einmal bei 40 Prozent (Europäische Kommission, 2016). Eine wesentliche Ursache dafür ist, dass bei der Herstellung bzw. Neukreation von Produkten (Produktdesign) die Kreislauf- und Recyclingfähigkeit am Lebenszyklusende (EoL) bisher kaum mitgedacht wird. Hier setzt das Projekt „Circular by Design“ an, um an einem konkreten Haushaltsprodukt zu zeigen, welche Materialeffizienzpotenziale im
Hinblick auf die Rückgewinnung der enthaltenen Rohstoffe, sowohl bezüglich des konstruktiven Produktdesigns als auch der Materialauswahl, vorhanden sind.
Kommunale Umsetzung der Kreislaufwirtschaft – Chancen und Konsequenzen für einen Landkreis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Im Werra-Meißner-Kreis (WMK) laufen bis 2015 mehrere abfallwirtschaftlich relevante Verträge aus, wodurch in besonderer Weise auch auf die Einführung des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes reagiert werden kann. Der traditionell eingeschlagene klimaschonende Weg in der Abfallwirtschaft des WMK erhält durch die eingeforderte Ressourcenschonung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes neuen Rückenwind.
Wesentliche Bausteine der zukunftsorientierten Kreislaufwirtschaft im Werra-Meißner- Kreis sind innovative Ansätze zur Abfallvermeidung, eine ganzheitliche Biomassestrategie, eine effektivere Verwertung von Elektroaltgeräten sowie die weitgehend verwertungsorientierte Restabfallbehandlung.
Die Richtung der EU – Was kommt nach der Abfallrahmenrichtlinie?
© IWARU, FH Münster (2/2009)
Abstract + PowerPoint Presentation mit 14 Folien
Bewertung alkalischer Reststoffe für die CO2-Speicherung durch direkte, wässrige Karbonatisierung: MVA-Rückstände
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Direkte, wässrige Karbonatisierung ist ein vielversprechender Ansatz zur langfristigen Bindung von Kohlenstoffdioxid und zeigt großes Potenzial zur Mitigation der schwer reduzierbaren Emissionen aus der thermischen Abfallverwertung.
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Nach § 6 Abs. 1 ROG können in einem Raumordnungsplan Ausnahmen von Zielen der Raumordnung festgelegt werden, nach § 6 Abs. 2 S. ROG soll die zuständige Raumordnungsbehörde einem Antrag auf Abweichung von einem Ziel der Raumordnung stattgeben, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührtwerden.