Die Regelungen zur gewerblichen Sammlung waren vom Anfang bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Kristallisierungspunkt für Auseinandersetzungen zwischen Kommunen und der Privatwirtschaft um Zuständigkeitsbereiche bei der Abfallentsorgung. So war es vor allem auch eine politische Entscheidung, die den Regelungen zur gewerblichen Sammlung nach §§ 17, 18 KrWG ihr jetziges Gepräge gegeben hat. Dass die im Vermittlungsausschuss gefundene „Kompromisslösung“ zu §§ 17, 18 KrWG mit ihren zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen nicht zur Klarheit der Rechtslage beigetragen hat, erleben wir nunmehr auf Behörden- wie Unternehmensseite in der Verwaltungspraxis und vor Gericht. Aus Sicht der Privatwirtschaft bedarf der Gesetzestext der §§ 17, 18 KrWG einer verhältnismäßigen, restriktiven und damit europarechtskonformen Auslegung. Nur auf diese Weise können die in Deutschland vorhandenen effizienten und qualitativ hochwertigen Sammel-, Sortierungs- und Verwertungsstrukturen für werthaltige Abfälle erhalten bleiben und eine Ausweitung kommunaler Zugriffe auf diese Abfallströme unter dem Deckmantel der Daseinsvorsorge verhindert werden. Denn private Unternehmen waren es, die über mehr als ein Jahrhundert diese Recyclingmärkte entwickelt und ausgebaut haben. Untersagungsverfügungen und Anzeigeverfahren müssen vor diesem Hintergrund auf den Prüfstand gestellt werden.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 25. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2013 (März 2013) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,50 | |
Autor: | Eva Pollert | |
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Mineral Wool Waste – From on-site Analysis to Recycling
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Mineral wool waste has become increasingly challenging to manage within the Austrian waste management system. At present, the only available option for mineral wool waste of unknown origin is landfilling, as there are no existing recycling options.
Herausforderungen der europäischen Kreislaufwirtschaft
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die europäische Kreislaufwirtschaft steht an einem Wendepunkt. Um die ehrgeizigen Ziele des Green Deals umzusetzen, wird ein "Weiter so“ nicht ausreichen, wenn damit nur die Fortsetzung der bisherigen Recyclingbemühungen gemeint sind.
Packaging recycling in EU member states – requirements from the circular economy package
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
The EU has established concrete recycling targets for packaging waste for 2025 and 2030. Furthermore, the methodology for calculating the corresponding recycling rates has been amended. The new and stricter calculation methodology will potentially lead to decreases of the current rates. This will be particularly the case for plastic packaging, where denkstatt calculated a gap far above 10 % compared to smaller decreases (> 2 %) to be expected for glass or steel packaging.
Position der kommunalen Abfallwirtschaft zur Diskussion um ein Wertstoffgesetz
© Universität Stuttgart - ISWA (9/2014)
Die mögliche Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz bestimmt nach wie vor die abfallpolitische Diskussion, nachdem in der letzten Legislaturperiode eine entsprechende Verabredung
der damaligen Koalitionsfraktionen mangels politischer Konsensbildung der maßgeblichen entsorgungswirtschaftlichen Akteure nicht umgesetzt werden
konnte. Nun soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Versuch unternommen werden, die rechtlichen Voraussetzungen für die gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen
zu schaffen, für den Herbst 2014 hat das Bundesumweltministerium die Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs angekündigt.
Rechtliche Aspekte der gewerblichen Sammlung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz stellt mit dem Anzeigeverfahren neue Anforderungen sowohl an die Träger gewerblicher und gemeinnütziger Sammler als auch an Behörden und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Aus der neuen Regelung folgt eine Vielzahl von Fragen: Darzulegen ist, wie weit der Begriff der gewerblichen und gemeinnützigen Sammlung jeweils reicht, welche Behörden zuständig sind und wie das weitere Verfahren ausgestaltet ist. Zu erörtern ist weiter, welche Reaktionsmöglichkeiten für die Behörde bestehen und in welchen Fällen sie dabei einen besonderen Vertrauensschutz zu berücksichtigen haben.