Das deutsche Deponierecht erfährt immer wieder Veränderungen, häufig durch europäische Vorgaben ausgelöst. 2009 wurden sechs deutsche Vorschriften zur Vereinfachung des Deponierechts zur neuen Deponieverordnung (DepV 2009) zusammengefasst. Mit der Ersten Änderungsverordnung (DepV 2011) musste eine von der Europäischen Kommission angemahnte Gleichwertigkeitsregelung für ausländische Produkte für Deponieabdichtungen aufgenommen werden. Die Umsetzung der Richtlinie über industrielle Emissionen führt unter anderem zu umfangreichen zusätzlichen Überwachungs- und Meldepflichten in der DepV. Mit der Zweiten Änderungsverordnung (DepV 2013) wird die Möglichkeit der Lagerung metallischer (flüssiger) Quecksilberabfälle in Deponien und Langzeitlagern nach europäischen Vorgaben geregelt. Bei all diesen Gelegenheiten wurden von der Bundesregierung und den beteiligten Kreisen regelmäßig viele weitere Änderungen in die DepV eingebracht.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 25. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2013 (März 2013) | |
Seiten: | 13 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,50 | |
Autor: | Dr.-Ing. Bernd Engelmann Dr. Karl Biedermann | |
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Leitfaden für Genehmigungsverfahren nach Umsetzung der IED-Richtlinie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Die Umsetzung der IED hat auf Genehmigungsverfahren zur Neuerrichtung sowie zur wesentlichen Änderung von IED-Anlagen erheblichen Einfluss. Insbesondere werden die BVT-Merkblätter sowie die BVT-Schlussfolgerungen die technische Prüfung der Antragsunterlagen stark beeinflussen. Sobald für Abfallentsorgungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen revidierte BVT-Merkblätter sowie BVT-Schlussfolgerungen vorliegen, wird die Diskussion um die Einhaltung der darin vorgesehenen assoziierten Emissionswerte die Genehmigungsverfahren dominieren. Gerade mit Blick auf mögliche Verbandsklagen werden die Genehmigungsbehörden auf diesen Aspekt ein besonderes Augenmerk richten.
Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
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Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.
Novelle der Deponieverordnung
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Ablagerungsverbot für recycelbare und verwertbare Abfälle als marktwirtschaftliches Hindernis oder sinnvolles Lenkungsinstrument?
Die endgültige Stilllegung von Deponien
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Deponien in Deutschland, gesetzlich in § 3 Abs. 27 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)2 definiert als Beseitigungsanlagen zurAblagerung vonAbfällen oberhalb oder unterhalb der Erdoberfläche, sind ein wichtiger Baustein einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.
Standortbezogene Rechtsfragen bei der Zulassung von Deponievorhaben auf neuen Flächen – Teil 2
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Der Beitrag setzt den in der vorangegangenen Ausgabe veröffentlichten ersten Teil mit weiteren Ausführungen zum Planungsrecht und zu ausgewählten naturschutz- und forstrechtlichen Fragen zur Bewältigung von Eingriffen in Natur, Landschaft und insbesondere Bestandsbewaldung fort, die mit einer Zulassung von Deponievorhaben auf neuen Flächen typischerweise einhergehen. Aus Gründen der Einheitlichkeit des Gesamtbeitrags wird die Gliederung hier im Anschluss an diejenige aus Teil 1 fortgeführt.