Leitfaden für Genehmigungsverfahren nach Umsetzung der IED-Richtlinie

Die Umsetzung der IED hat auf Genehmigungsverfahren zur Neuerrichtung sowie zur wesentlichen Änderung von IED-Anlagen erheblichen Einfluss. Insbesondere werden die BVT-Merkblätter sowie die BVT-Schlussfolgerungen die technische Prüfung der Antragsunterlagen stark beeinflussen. Sobald für Abfallentsorgungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen revidierte BVT-Merkblätter sowie BVT-Schlussfolgerungen vorliegen, wird die Diskussion um die Einhaltung der darin vorgesehenen assoziierten Emissionswerte die Genehmigungsverfahren dominieren. Gerade mit Blick auf mögliche Verbandsklagen werden die Genehmigungsbehörden auf diesen Aspekt ein besonderes Augenmerk richten.

Die Entsorgungswirtschaft hat bereits heute ein strenges Regime bei der Zulassung von Abfallbehandlungsanlagen zu beachten. Während nur noch Deponien nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuzulassen sind, wird der überwiegende Teil der übrigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Das Kapitel 8 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BlmSchV) befasst sich allein mit Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen. Erfasst sind z. B. Abfallverbrennungsanlagen, Kompostwerke, Biogasanlagen, Bioabfallvergärungsanlagen, Bodenaufbereitungsanlagen, Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen, Anlagen zur sonstigen Behandlung – häufig Sortieranlagen – sowie Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen.
Für diese nach dem Immissionsschutzrecht zuzulassenden Anlagen besteht schon heute ein formalisiertes Zulassungsverfahren, das in der 9. BlmSchV näher konkretisiert wird. So haben die Betreiber eine Vielzahl von Unterlagen, Gutachten und Berichten beizubringen. In der Öffentlichkeit werden Zulassungsverfahren oder Änderungsgenehmigungsverfahren für Entsorgungsanlagen meist sehr kritisch beobachtet, sodass auch die Genehmigungsbehörden sehr viel Wert auf inhaltlich ausführliche und vollständige Unterlagen legen. Damit werden Dauer und Kosten der Genehmigungsverfahren für den Betreiber häufig zu einem wesentlichen Faktor für Investitionsentscheidungen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 25. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2013 (März 2013)
Seiten: 8
Autor: Dr. Andreas Kersting

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