KrWG und Bioabfallverordnung – Konsequenzen für die Bioabfallerfassung und -behandlung

In den kommenden Jahren werden sich erneut wesentliche Änderungen der rechtlichen Anforderungen an die Verwertung von Bioabfällen ergeben. Nach Abschluss der derzeit laufenden Novelle der Bioabfallverordnung ist zu überprüfen, inwiefern die Vorgaben des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur verstärkten stofflichen Verwertung in Verbindung mit der durch § 11 Abs. 1 normierten Pflicht zur Getrennterfassung von Bioabfällen rechtlich in einer neuerlich überarbeiteten Bioabfallverordnung umzusetzen sind.

Zudem greift zum 01.01.2015 auch die Vorrangregelung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei den Schadstoffanforderungen zugunsten des Düngerechtes. Bei Bioabfällen – sprich Lebensmittelabfällen – ist zudem zu prüfen, ob wirksame Maßnahmen der Abfallvermeidung realistischerweise umsetzbar sind. Einfluss auf die nationalen Regelungen haben dabei vermutlich auch die auf europäischer Ebene in Vorbereitung befindlichen Arbeiten für rechtliche Bestimmungen zum „Ende der Abfalleigenschaft“ von Bioabfällen.
Bis zum Jahr 2050 wird nach Schätzungen der UN die Weltbevölkerung auf rund neun Milliarden Menschen anwachsen; zusätzlich werden die materiellen Ansprüche breiter Kreise der Weltbevölkerung steigen. Das Zusammenrücken der Menschheit und der steigende Wohlstand führen dazu, dass neben Primärrohstoffen verstärkt auf Sekundärmaterialien zurückgegriffen werden muss. Dies betrifft auch den Bereich der organischen Abfälle und damit Klärschlämme und Bioabfälle. Das am 29. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte und am 1. Juni 2012 in Kraft tretende Kreislaufwirtschaftsgesetz trägt den aktuellen Anforderungen an einen intelligenteren Umgang mit Ressourcen daher auch im Bereich der organischen Abfallmaterialien mit den umfassenden Regelungen des § 11 Rechnung. Zum einen ist hierbei die in § 11 Abs. 1 verankerte grundsätzliche Pflicht zur Getrennterfassung von Bioabfällen zu erwähnen und zum anderen die im Vergleich zu bisher deutlich erweiterten generellen Regelungsmöglichkeiten für Klärschlämme und Bioabfälle auch im Fall einer Verwertung zu anderen als bodenbezogenen Zwecken.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 24. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2012 (April 2012)
Seiten: 14
Preis inkl. MwSt.: € 7,00
Autor: RDir Dr. Claus-Gerhard Bergs

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