Chancen und Probleme der Eingliederung von Altablagerungen in urbane Räume am Beispiel Berlin

Die Wiedereingliederung der Berliner Altablagerungen in den urbanen Raum ist schon seit langem vollzogen. Dabei genügen die damals durchgeführten Stilllegungsund Sicherungsmaßnahmen jedoch oft nicht den heutigen Anforderungen, vor allem nicht bei sensibler Nachnutzung wie beispielsweise durch Kleingartenkolonien.

Deshalb müssen heute an einigen Standorten Sicherungsmaßnahmen mit erhöhtem Aufwand nachgeholt werden. Im Land Berlin ist das kommunale Entsorgungsunternehmen Berliner Stadtreinigung (BSR) per Landesgesetzgebung sanierungspflichtig gemäß BBodSchG für Altablagerungen aus Siedlungsabfällen. Die BSR führt die Maßnahmen zur Erkundung sowie ggf. zur Sanierung auf Anordnung der Behörde durch und kalkuliert die Kosten in die heutigen Abfallgebühren ein.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 22. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2010 (April 2010)
Seiten: 12
Preis inkl. MwSt.: € 6,00
Autor: Dipl.-Ing. Tjado Auhagen

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