Die neue Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts

Nachdem mit der Abfallablagerung- und der Deponieverordnung vor einigen Jahren bereits strenge Grenzwerte für die Beseitigung von Abfällen auf Deponien festgelegt worden sind, hat die Bundesregierung mit der Deponieverwertungsverordnung, die am 1. September 2005 in Kraft getreten ist, auch für die Verwertung von Abfällen ähnlich strenge Maßstäbe vorgegeben. Die Verordnungen sind durch die am 1. Februar 2007 in Kraft getretenen Änderungen, die der Umsetzung der Ratsentscheidung 2003/33/EG dienen, aktualisiert worden.

Nunmehr wird das Deponierecht kodifiziert und dabei fortgeschrieben. In diesem Zuge werden auch Anforderungen an die Entsorgung von Gewinnungsabfällen festgelegt. Das parlamentarische Verfahren ist mittlerweile soweit fortgeschritten, dass absehbar ist, dass die neue Verordnung im Sommer 2009 in Kraft treten wird.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 21. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2009 (April 2009)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 3,50
Autor: BD Dipl.-Ing. Karl Wagner

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