Im Rahmen des integrierten Energie- und Klimapakets der Bundesregierung wurde eine weitere, erhebliche Förderung der Biogaseinspeisung in Erdgasnetze beschlossen. Umgesetzt wurde dies durch die Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die zum 12. April 2008 in Kraft trat. Der Verordnungsgeber hat durch diese Verordnung, insbesondere mit dem neuen Teil 11a in der GasNZV umfangreiche Sonderregelungen für die Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz aufgenommen.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, die Einspeisung von 6 Mrd. Kubikmeter jährlich bis 2020 und 10 Mrd. Kubikmeter jährlich bis zum Jahr 2030 zu ermöglichen. Wesentliche Regelungen der Verordnung sind u. a. die hälftige Kostenteilung des Anschlussnehmers und des Netzbetreibers für den Netzanschluss, die Kostentragung des Netzbetreibers für die Wartung, die Odorierung, die Messung der Gasbeschaffenheit sowie die Einhaltung der eichrechtlichen Vorgaben. Gründe zur Verweigerung des Netzanschlusses können nicht mit dem Hinweis auf bestehende Verträge, sondern nur bei tatsächlichen, physikalischen Netzengpässen und damit sehr eingeschränkt vom Netzbetreiber geltend gemacht werden. Zudem muss der Netzbetreiber alle wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazität im Netz durchführen, um eine ganzjährige Einspeisung zu gewährleisten. Der Biogaseinspeiser erhält zudem je eingespeiste Kilowattstunde Biogas ein pauschaliertes Entgelt für vermiedene Netzkosten.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 21. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2009 (April 2009) | |
Seiten: | 9 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,50 | |
Autor: | Ilka Gitzbrecht | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Änderungen bei der Stromvergütung für Biogasanlagen vorgesehen
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (4/2014)
Im März 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den offiziellen Referentenentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht. Er enthält die vorgesehenen Neuregelungen und wird auf die Biogasbranche erhebliche Auswirkungen haben.
Aktuelle Entwicklungen in der Biogasbranche
© Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft - TU Dresden (6/2010)
Schon seit den neunziger Jahren verzeichnet die regenerative Energieerzeugung, wie die Biogaserzeugung, stetige Zuwachsraten. Zurzeit versorgen mehr als 4.300 Biogasanlagen deutsche Haushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen mit 16 Milliarden kWh elektrischen Strom und 4 Milliarden kWh Wärme. Damit trägt die Biogaserzeugung mit einer Einsparung von fast 10 Mio. t CO2-Äquivalent effektiv zum Klimaschutz bei. Biogas kann sowohl als Grundlast wie auch als Spitzenlast eingesetzt werden und somit Schwankungen im Stromnetz durch flexible Gasmotoren optimal ausgleichen.
Ausschreibungen im EEG 2017 – Konsequenzen und Perspektiven für die Holzenergie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Mit dem EEG 2017 werden Ausschreibungen für Biomasse-Bestands- und Neuanlagen eingeführt. Die Ausschreibungsmengen eröffnen der Bio- und Holzenergie die Perspektive, den Bestand zu erhalten und zu modernisieren – allerdings mit Abstrichen, denn Altholz-Anlagen sind von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Ab 2023 werden zum Bestandserhalt des Biomasseanlagenparks erheblich größere Ausschreibungsvolumen benötigt. Um die hierfür für notwendige Akzeptanz zu schaffen, bedarf es einer intensiven Vorarbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.
EEG-Novelle auf dem Prüfstand
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (10/2014)
Der folgende Vortrag beschäftigt sich mit der Fragestellung, in wie weit das am 01.08.2014 in Kraft getretene EEG 2014 verfassungsrechtlich zu beanstanden ist. Dabei werden folgende Schwerpunkte gesetzt: das zügige Inkrafttreten sowie zu kurz bemessene Übergangsfristen des EEG 2014, die Begrenzung der förderfähigen Strommenge bei bestehenden Biogasanlagen und die Einbeziehung der Eigenversorgung in die EEG-Umlage.
Voll unter Strom: Bis 2050 Versorgung durch Erneuerbare Energien möglich – vielleicht:
© Deutscher Fachverlag (DFV) (8/2010)
Die Europäische Klimastiftung (ECF) hat eine von McKinsey erstellte Studie zur Stromversorgung der Zukunft veröffentlicht.