Das OVG Münster hat sich jüngst zur Zulässigkeit nicht-wirtschaftlicher“ Tätigkeiten geäußert. Für Nordrhein-Westfalen hat es festgestellt, die privilegierte Tätigkeit der Abfallentsorgung sei überregional zulässig.
Auf vergaberechtlicher Ebene bleibt indes abzuwarten, ob das OLG Düsseldorf an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält. In den übrigen Bundesländern, die eine Betätigung der Kommunen außerhalb ihres Hoheitsgebietes zulassen und zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Betätigungen unterscheiden, werden sich Verwaltungsgerichte und Vergabenachprüfungsinstanzen mit den Ansichten der beiden Gerichte auseinander zu setzen haben. Ihr Augenmerk sollte dabei auf die sinnvolle Grenzziehung der kommunalen Betätigung zum Wohle der beteiligten Gemeinden und Bürger gerichtet sein.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 17. Kasseler Abfallforum-2005 (Mai 2005) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,50 | |
Autor: | Dr. Andreas Kersting | |
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Nichts geht ohne Ausschreibung - Europäischer Gerichtshof regelt die interkommunale Zusammenarbeit
© Deutscher Fachverlag (DFV) (6/2005)
Wollen zwei Kommunen auf dem Gebiet der öffentlichen Daseinsvorsorge zusammenarbeiten, so dass die eine Aufgaben der anderen übernimmt, stellt sich bei der Übertragung dieser Aufgaben die Frage, ob die Kommunen als öffentliche Auftraggeber bei solchen Kooperationen ein förmliches Vergabeverfahren durchführen müssen. Die jüngste vergaberechtliche Spruchpraxis hat erstmals die Zusammenarbeit von Kommunen der Anwendbarkeit des Vergaberechts unterstellt und somit die Beschaffung der Leistung im Wettbewerb gefordert. Maßgebend für die Anwendbarkeit des Vergaberechts ist jedoch die Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit.
In-House-Geschäfte, interkommunale Zusammenarbeit und Anwendung des Vergaberechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2005)
Mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 11. und vom 13.1.2005 hat der Europäische Gerichtshof das Netz der vergaberechtlichen Vorschriften bzw. der Nachprüfungsmöglichkeit durch Bieter in drei für die Kommunen äußerst bedeutsamen Anwendungsbereichen (Anwendung des Vergaberechts bei der Beauftragung gemischt-wirtschaftlicher Gesellschaften, Ausschreibungspflicht bei interkommunalen Kooperationen, Bieterrechtsschutz auch bei -freihändigen- de-facto-Entscheidungen) enger gezogen.
Vergabe untersagt - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
© Deutscher Fachverlag (DFV) (4/2005)
Der Beitrag behandelt das neue EuGH-Urteil zur Zulässigkeit von vergaberechtsfreien InHouse-Geschäften mit Public-Private-Partnerships. Für bestehende oder geplante 'Entsorgungs-GmbHs, an denen Private und öffentliche Hand gemeinsam beteiligt sind, wird dieses Urteil erhebliche Auswirkungen haben, meine zwei Rechtsanwälte aus der Nähe von Heidelberg.
Rechtliche Grenzen der kommunalen Zusammenarbeit vor dem Hintergrund des Vergabe- und Kommunalrechts
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2005)
Die rechtlichen Grenzen der kommunalen Zusammenarbeit sind zunehmend Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung. Dabei werden die Spielräume, in vergaberechtlich zulässiger Weise ohne Ausschreibung kommunale Kooperationen zu begründen, zunehmend enger.
In-house-Geschäfte und de-facto-Vergaben – EuGH schließt Lücken des Vergaberechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2005)
Anmerkungen zum Beschluss des EuGH vom 11. Januar 2005