Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) ist vom Deutschen Bundestag am 20. Januar 2005 in 2. und 3. Lesung verabschiedet worden. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 18. Februar 2005 zugestimmt. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. März 2005 in Kraft. Die wesentlichen Rechte und Pflichten wirken dann zum 1. November 2005 bzw. zum 1. März 2006.

Elektro- und Elektronikgeräte sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch ihre Lebensdauer ist begrenzt. Videorecorder, Kühlschränke und zahlreiche andere Elektrogeräte wandern in immer größerer Zahl auf den Müll, oft bereits dann, wenn sie eigentlich noch funktionstüchtig sind. Gerade Computer oder Produkte der Unterhaltungselektronik werden häufig allein deswegen weggeworfen, weil neue leistungsfähigere Geräte auf den Markt kommen. So nimmt die Menge des Elektro- und Elektronikabfalls dreimal schneller zu als der übrige Siedlungsmüll. Experten schätzen, dass in Deutschland jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte anfallen. Wertvolle Rohstoffe gehen so verloren und giftige Substanzen gelangen aus den Geräten in die Umwelt.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 17. Kasseler Abfallforum-2005 (Mai 2005)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 2,50
Autor: MinDir Dr. Thomas Rummler

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