Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) ist vom Deutschen Bundestag am 20. Januar 2005 in 2. und 3. Lesung verabschiedet worden. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 18. Februar 2005 zugestimmt. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. März 2005 in Kraft. Die wesentlichen Rechte und Pflichten wirken dann zum 1. November 2005 bzw. zum 1. März 2006.
Elektro- und Elektronikgeräte sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch ihre Lebensdauer ist begrenzt. Videorecorder, Kühlschränke und zahlreiche andere Elektrogeräte wandern in immer größerer Zahl auf den Müll, oft bereits dann, wenn sie eigentlich noch funktionstüchtig sind. Gerade Computer oder Produkte der Unterhaltungselektronik werden häufig allein deswegen weggeworfen, weil neue leistungsfähigere Geräte auf den Markt kommen. So nimmt die Menge des Elektro- und Elektronikabfalls dreimal schneller zu als der übrige Siedlungsmüll. Experten schätzen, dass in Deutschland jährlich rund 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte anfallen. Wertvolle Rohstoffe gehen so verloren und giftige Substanzen gelangen aus den Geräten in die Umwelt.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | 17. Kasseler Abfallforum-2005 (Mai 2005) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,50 | |
Autor: | MinDir Dr. Thomas Rummler | |
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Quecksilber ohne Glanz - Glühlampen-Ausstieg Stufe 2 – Die Probleme werden nicht weniger
© Deutscher Fachverlag (DFV) (10/2010)
Jetzt müssen auch 75-Watt-Glühlampen durch Energie sparendere Lampen ersetzt werden. Aufgrund ihres Quecksilbergehalts fungieren die üblichen Energiesparlampen jedoch quasi als Zwischenlager für das hochgiftige Schwermetall, wenn auch auf rund 210 Millionen EU-Haushalte verteilt. Kein Problem, wenn sie nicht zerbrechen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Doch genau hieran hapert es noch gewaltig.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2005)
Buchstäblich von A wie Anrufbeantworter bis Z wie Zitruspresse sind Elektro- und Elektronikgeräte zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Alltags geworden. Sie sorgen für Arbeitsentlastung und gestalten Arbeitsprozesse rationeller, bieten vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten und weltweiten Zugang zu Informationen.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektoG) Auswirkungen und Veränderungen durch das Gesetz bei den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Bereits seit 1984 beschäftigt man sich beim Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) mit der Getrenntsammlung und Entsorgung von elektronischen“ Bauteilen. Im Zuge der damaligen Neueinführung sogenannter Schadstoffsammlungen wurden neben den klassischen Abfällen wie Farben, Lacke, Reinigungsmittel auch von Anfang an Kondensatoren, Leuchtstoffröhren und sonstige elektronische Bauteile, wie z. B. Quecksilberschalter mit gesammelt und getrennt entsorgt. Im Zuge der FCKW-Diskussion folgte 1988 die Einführung der Sammlung von Kühlschränken und Gefriertruhen. Seit 1990 wurde diese ergänzt durch die Sammlung aller nicht mülltonnengängigen“ Elektrogeräte.
Wenn aus High-Tech Schrott wird
© Rhombos Verlag (10/2004)
Bei der Entsorgung von Elektroschrott ist die Industrie auf geeignete Software-Lösungen angewiesen
Alternative zum Selbstsammeln
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AVR und RPG planen bundesweites Abholsystem für Elektro-Altgeräte aus Haushalten