
Voraussetzung für die vergleichende Bewertung technischer Konzepte (Benchmarking) ist die Festlegung eines Bewertungsmaßstabes (benchmark), der definiert werden muss.
Die zu vergleichenden Konzepte, d.h. das Referenzkonzept und das damit zu vergleichende veränderte Konzept – hier als Ersatzkonzept bezeichnet –, müssen jeweils gleiche Randbedingungen, d.h. gleichen Aufwand haben. Gleicher Aufwand heißt, dass von der jeweils gleichen Menge und Art der in das jeweilige System eintretenden Stoffe ausgegangen wird. Erst bei einer solchen einheitlichen Basis ist die für eine tragfähige Bewertung bzw. für einen tragfähigen Vergleich erforderliche funktionale Äquivalenz der Konzepte gegeben. Um gleiche Randbedingungen zu erhalten, ist es oftmals erforderlich, die jeweils betrachteten Prozesse um zusätzliche Teilprozesse (z.B. Brennstoffaufbereitung, Reststoffnachbehandlung, zusätzliche Energieumwandlungsprozesse usw.) zu erweitern. Erst dann ist eine Bilanzierung und Bewertung möglich.
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| Quelle: | Optimierung der Abfallverbrennung 3 (2006) (März 2006) | |
| Seiten: | 27 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Prof. Dr.-Ing. Reinhard Scholz Professor Dr.-Ing. Michael Beckmann Dr.-Ing. Martin Horeni | |
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