
Neben dem Abfallbegriff stellt das Begriffspaar Verwertung – Beseitigung die bedeutsamste Rechtsfrage jeder abfallrechtlichen Ordnung dar.
Der Umstand, dass in einzelnen EU-Richtlinien diesbezüglich sektorale Bestimmungen existieren kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den beiden zentralen Regelwerken des EU-Abfallrechtes, der Abfall-Rahmenrichtlinie und der Verbringungsverordnung keine allgemeine Definition von Verwertung und/oder Beseitigung von Abfällen existiert, sondern diesbezüglich auf die Anhänge II A und II B der Abfall-Rahmenrichtlinie verwiesen wird.
Diese Anhänge stellen aber nur Umschreibungen von Verfahren dar, d.h. sie fassen lediglich die am häufigsten vorkommenden Beseitigungs- und Verwertungsverfahren zusammen. Es handelt sich jedoch nicht um eine genaue und abschließende Definition.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
| Quelle: | Optimierung der Abfallverbrennung 1 (2004) (März 2004) | |
| Seiten: | 8 | |
| Autor: | Dr. Christian Onz | |
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