Umsetzung der EU-Abfallverbrennungsrichtlinie in deutsches Recht

Die EU-Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen [3] muss von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2002 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie legt Anforderungen an den Bau und Betrieb von Abfallverbrennungsanlagen – Monoverbrennung – und Mitverbrennungsanlagen – z.B. Zementwerke und Kraftwerke, die Abfälle als Zusatzbrennstoff einsetzen – fest.
Sie gilt sowohl für nicht gefährliche als auch für gefährliche Abfälle. Die Abfallverbrennungsrichtlinie erfasst jede Art der Verbrennung, unabhängig davon, ob
es sich um eine Beseitigung oder Verwertung handelt. Neben Anforderungen zur Emissionsbegrenzung von Luftverunreinigungen, zur Annahme und Lagerung von Abfällen und Verbrennungsrückständen, zur Messung von Emissionen und zur Abwärmenutzung enthält die Richtlinie auch Emissionsgrenzwerte für die Ableitung von Abwasser aus der Abgasreinigung.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Optimierungspotential der Abfallverbrennung (2004) (August 2004)
Seiten: 10
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl
Dipl.-Ing. Oliver Ludwig

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