Die Reichweite küstenstaatlicher Befugnisse und Voraussetzungen der Anwendung des deutschen Rechts in der Ausschließlichen Wirtschaftszone

This article revisits the debate whether domestic law of a coastal State is only applicable in its Exclusive Economic Zone (EEZ) if that State has expressly or implicitly extended the scope of application of the relevant provisions of domestic law to this maritime zone.

Not with standing the fact that the United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS) does not seem to provide a clear answer to this question, this paper argues that the view advocating that domestic law would be automatically applicable in the EEZ and that, thus, a declaration extending the scope of application  of the relevant rules and principles to this zone would not be necessary, ought to be dismissed. By referring to the example of foreign-flagged liftboats, it furthermore provides an analysis of how to distinguish ships from platforms under the UNCLOS, and attempts to demonstrate that the coastal State is generally not entitled to subject such vessels to its jurisdiction, even though they are operated in the EEZ for the purpose of constructing offshore wind energy platforms (with regard to which the coastal State exercises exclusive jurisdiction under the UNCLOS).



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 04/2018 (November 2018)
Seiten: 13
Autor: Prof. Dr. Alexander Proelß

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