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1. Den Ausgangspunkt der Überlegungen für eine rechtssichere Gestaltung der Einstufung von Abfällen nach gefahrenrelevanten Eigenschaften und für die Zuordnung von Abfällen zu einer bestimmten Abfallart und einem Abfallschlüssel in der Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung bildete ein Vortrag eines Autors anlässlich der Tagung des Fachverbandes Sonderabfallwirtschaft des bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe- und Entsorgung e. V. am15.3.2017 in Göttingen.
Darüber wurde in der Fachliteratur berichtet und kurze Zeit danach auch ein Arbeitskreis der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW) mit dem Arbeitstitel „Chemisierung des Abfallrechts“ gegründet.
Das Dilemma des Gesetzgebers, der bei der Novellierung des Abfallrechts vom Abfallgesetz 1986 zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz 1994 eine Zusammenführung des abfall- und stoffrechtlichen Instrumentariums beabsichtigt hatte, bestand in dem unterschiedlichen Normzweck und den dadurch bedingten unterschiedlichen Anforderungen, die sich an den Umgang mit gefährlichen Stoffen richteten. Dabei war die Aufgabenstellung der gesetzlichen Adressaten im Bereich des Stoffrechts eine grundsätzlich verschiedene im Verhältnis zum Abfallrecht.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | AbfallR 02/2025 (April 2025) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Ludolf C. Ernst Dr. Hanshelmut Itzel Professor Dr. Wolfgang Klett Dr. Dipl.-Chem. Beate Kummer Dr. habil. Thomas U. Probst | |
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