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Zulässigkeit, Regelungsspielräume und Anwendungsfragen
Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.2024 zur Tübinger Verpackungssteuersatzung hat sich für Städte und Gemeinden der Handlungsspielraum für das abfallpolitische Instrument kommunaler Steuern auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck wieder eröffnet, nachdem er über mehr als zweieinhalb Jahrzehnte verschlossen schien. Auch wenn damit bis auf Weiteres gesichert sein dürfte, dass das EU- und das Bundesabfallrecht kein grundsätzliches kompetenzrechtliches Hindernis für derartige ortsrechtliche Regelungen darstellen, bereitet das Örtlichkeitserfordernis nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der sachgerechten Ausgestaltung entsprechender Steuertatbestände – was die Frage aufwirft, ob es nicht einer bundesweiten Verpackungssteuerregelung bedarf, um eine wirksame und praxisgerechte Nutzung dieses umweltpolitischen Steuerungsinstruments zu gewährleisten.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | AbfallR 02/2025 (April 2025) | |
Seiten: | 13 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | RA Dr. Martin Dieckmann | |
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Die Autoren betrachten zunächst, wie sich die output basierte Berechnungsmethode auf die Recyclingquoten in Deutschland auswirkt. Anschließend wird das Abfallaufkommender Stoffströme Verpackungen, Bioabfälle und Siedlungsabfälle für das Jahr 2035 abgeschätzt und Kapazitätslücken für die Verwertung aufgezeigt. Im Ergebnis wird das Erreichen der ambitionierten Recyclingquoten der EU für Deutschland sowohl bei den Siedlungsabfällen als auch bei den Verpackungen durch die neuen Berechnungsmethoden eine Herausforderung. Weiter ergeben sich gerade im Bereich der hochwertigen Verwertung von Bioabfällen durch Vergärung deutliche Kapazitätslücken.
Änderungen in der Kreislauf- und Abfallwirtschaft und aktuelle Rechtsprechung
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Am29.10.2020 ist das Artikel-Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom23.10.2020 in Kraft getreten.1 Artikel 1 des Artikelgesetzes beinhaltet die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Zugleich ist durch die Europäische Union seit dem 1.1.2021 der Export von Kunststoffabfällen erschwert worden und es ist das geänderte Batteriegesetz (BattG) in Kraft getreten. Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über diese Rechtsänderungen. Zugleich wird die aktuelle Rechtsprechung einbezogen.Weiterhin wird in den Blick genommen, welche Auswirkungen sich für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ergeben können.