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Um die einstmals vieldiskutierte Problematik der Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln ist es zuletzt in der Literatur ruhig geworden. In der Praxis sind die Gerichte allerdings immer wieder mit Fällen befasst, bei denen (vermeintliche) Lebensmittel mit Werbeaussagen angepriesen werden, die sich n der Schwelle zum Vorliegen eines Präsentationsarzneimittels bewegen oder iese überschreiten.
„Wer nicht wirbt, der stirbt“, soll einst Autobauer Henry Ford gesagt haben. Bei der Werbung für Lebensmittel ist diese Sentenz um folgende Erkenntnis zu ergänzen: „Wer wirbt, der landet schnell vor Gericht“. Denn Lebensmittelunternehmer sehen sich in Deutschland mit einem kaum überschaubaren, durch den Gesetzgeber ständig um neue Verästelungen angereicherten Geflecht von Regelungen konfrontiert, das Werbung für Lebensmittel enge Grenzen setzt, sowie mit vielen klagefreudigen Akteuren, die Grenzauslotungen und -überschreitungen gerne auf den justiziellen Prüfstand stellen. Der vorliegende Beitrag möchte einen Überblick über aktuelle Tendenzen und Entscheidungen im Recht der Lebensmittelwerbung geben.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR Heft 03 (August 2020) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Thomas Bruggmann | |
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Challenges for the Traceability of NGTs From a Legal Perspective
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The regulation of new genomic techniques (NGTs) by European gene echnology law is not only of scientific-academic value, but also affects quite considerable economic interests. While the use of the corresponding technologies in the “red sector” – i.e. for human medical purposes – is still viewed with restraint in view of the risks to human health that are to be ruled out, the hoped-for multi-billion revenues in the “green sector” of plant biotechnologymean that less restraint tends to be exercised here.
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