PFOA und POP – Neue Beschränkungen stellen Unternehmen vor Herausforderungen

Der Europäische Gesetzgeber ist seinen Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) weiter nachgekommen und hat, wie im Frühjahr 2019 in Genf beschlossen, die Verwendung von Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und von PFOA-verwandten Verbindungen in der Europäischen Union mit Wirkung zum 4.7.2020 erheblich beschränkt.

Die jüngste Zunahme einschlägiger Anfragen aus der Industrie indiziert, dass die neuen Beschränkungen für zahlreiche Zulieferunternehmen eine besondere Herausforderung darstellen. Angesichts des kurzen Zeitraums zwischen Verabschiedung der PFOA-Verordnung am 8.4.2020 und ihrem Geltungsbeginn – weniger als drei Monate später – haben, nach dem Verständnis der Autoren, noch diverse Unternehmen PFOA-haltige Erzeugnisse in ihren Lagern. Nach den Eindrücken der vergangenen Wochen sorgen insbesondere die Übergangsvorschriften und Ausnahmeregelungen für Verunsicherung. Berichte über anhaltende Abstimmungen zwischen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der Europäischen Kommission deuten darauf hin, dass auch auf Seiten des Gesetzgebers unter Umständen Detailfragen noch ungeklärt sind.


Autor*innen
Sebastian Polly, Leopold M. Borst



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR Heft 04 (November 2020)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Sebastian Polly

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Revision der CLP-Verordnung – Umsetzung in die Praxis
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wurde im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit an vielen Stellen revidiert. Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2024/2865 und dem Inkrafttreten zum 10.12.2024 ist das Revisionsverfahren zur CLP-Verordnung abgeschlossen.

Die Bewertung der Kennzeichnung von Pflanzen- Biostimulanzien gegenüber Verbrauchern gemäß EUDüngeprodukteverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2024)
Die sog. EU-Düngeprodukteverordnung regelt die Bereitstellung von EU- Düngeprodukten auf demMarkt. Sie ist ein weiterer Rechtsakt unter dem sog. neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF). Ein Düngeprodukt ist ein Stoff, ein Gemisch, ein Mikroorganismus oder jegliches anderesMaterial, der/das entweder als solcher/solches oder gemischt mit einem anderen Material zur Versorgung von Pflanzenoder PilzenmitNährstoffenoder zur Verbesserung ihrer Ernährungseffizienz auf Pflanzen oder deren Rhizosphäre oder auf Pilzen oder derenMykosphäre angewendet wird oder angewendet werden soll oder deren Rhizosphäre bzw. Mykosphäre bilden soll (Art. 2 Nr. 1 Verordnung (EU) 2019/1009).

Das Selbstbedienungsverbot und die Abgabevorschriften der §§ 10 und 11 ChemBiozidDV
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2024)
Bewertung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Urteile des EuGH vom 25.4.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik

Lebensmittel als Repellentien oder Lockmittel in der Biozid-Anwendung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zur Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 5 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 am Beispiel von Erdnussbutter

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...