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Der Europäische Gesetzgeber ist seinen Verpflichtungen aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) weiter nachgekommen und hat, wie im Frühjahr 2019 in Genf beschlossen, die Verwendung von Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und von PFOA-verwandten Verbindungen in der Europäischen Union mit Wirkung zum 4.7.2020 erheblich beschränkt.
Die jüngste Zunahme einschlägiger Anfragen aus der Industrie indiziert, dass die neuen Beschränkungen für zahlreiche Zulieferunternehmen eine besondere Herausforderung darstellen. Angesichts des kurzen Zeitraums zwischen Verabschiedung der PFOA-Verordnung am 8.4.2020 und ihrem Geltungsbeginn – weniger als drei Monate später – haben, nach dem Verständnis der Autoren, noch diverse Unternehmen PFOA-haltige Erzeugnisse in ihren Lagern. Nach den Eindrücken der vergangenen Wochen sorgen insbesondere die Übergangsvorschriften und Ausnahmeregelungen für Verunsicherung. Berichte über anhaltende Abstimmungen zwischen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der Europäischen Kommission deuten darauf hin, dass auch auf Seiten des Gesetzgebers unter Umständen Detailfragen noch ungeklärt sind.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | StoffR Heft 04 (November 2020) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Dr. Sebastian Polly | |
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