Am 30.4.2024 wurde im Amtsblatt der EU die neue Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen (VVA) veröffentlicht. Sie tritt am 20.5.2024 in Kraft, gilt aber erst ab dem 21.5.2026.
Bis dahin sind die ergänzenden deutschen Regelungen im Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) und in der Abfallverbringungsbußgeldverordnung (AbfVerbrBußV) anzupassen. Wesentliche Zielsetzung der neuen Verordnung ist es, gemäß dem europäischen Green Deal und dem im März 2020 verabschiedeten neuen EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sicherzustellen, dass die Union ihre Abfallprobleme nicht in Drittländer auslagert, dass besser gegen die illegale Verbringung von Abfällen vorgegangen wird und dass durch mehr Recycling innerhalb der EU der strategischen Abhängigkeit von Rohstoffimporten aus Drittstaaten entgegengewirktwird. Dabei geht es auch um die Förderung der Klimaneutralität und die Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft ohne Umweltverschmutzung. Nachfolgend werden die wichtigsten Neuerungen im Bereich der allgemeinen Bestimmungen (II.), der grün gelisteten Abfälle (III.) und der notifizierungsbedürftigen Abfälle (IV.) dargestellt.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | AbfallR 03/2024 (Juni 2024) | |
| Seiten: | 12 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Dr. Olaf Kropp | |
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