Kontrolle des Vorliegens der Ausnahmen der Gewerbeabfallverordnung an
MVA mittels Lieferscheinen
Seit Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)1 im Jahre 2017 zeichnet sich der Vollzug in den Bundesländern durch ein sehr unterschiedliches Niveau aus. Da der Abfallerzeuger Herr seiner Abfälle ist, müsste die Kontrolle zuallererst beim gewerblichen Abfallerzeuger ansetzen. Von Länderseite wird indes immer wieder beklagt, dass für einen Vollzug der GewAbfV insbesondere bei den Abfallerzeugern vor Ort die personellen Kapazitäten fehlten – obwohl die GewAbfV auch den Deutschen Bundesrat passierte. Dabei erscheinen – als Behelfslösung – spätestens bei behaupteten Ausnahmen zur Vorbehandlungspflicht des § 4 Abs. 1 GewAbfV (Vorbehandlung eines in erlaubter Weise angefallenen Gemisches) effektive Kontrollen auch mit geringen personellen Ressourcen darstellbar: Ein möglicher Ansatzpunkt für Abfallbehörden sind die (Haus-)Müllverbrennungsanlagen (MVA).
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | AbfallR 02/2021 (März 2021) | |
| Seiten: | 9 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Dr. jur. Henner Buhck | |
| Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Emissionshandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Am 16.5.2023 ist die Richtlinie zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-EHS) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Im Herbst 2022 wurde in Deutschland das dem nationalen missionshandelssystem (nEHS) zugrunde liegende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geändert. Neben grundlegenden Änderungen der beiden Systeme ergeben sich besondere Änderungen für die Abfallverbrennung: Sie wird ab 2024 in das nEHS und grundsätzlich ab 2028 in das EU-EHS einbezogen. Daher sollen im Folgenden die beiden Systeme und deren wesentliche Änderungen sowie die Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft vorgestellt werden.
Ausbau der getrennten Bioabfallsammlung - Chance für die kommunale Abfallwirtschaft
© Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (1/2013)
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) enthält die Verpflichtung, Bioabfälle spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln. In Gebieten, die bisher kein System zur getrennten Bioabfallsammlung anbieten, wird die Einführung der Biotonne in naher Zukunft zur Diskussion stehen. Aber auch die Kommunen, die bereits eine
Getrennterfassung von Bioabfällen anbieten, sollten prüfen, ob Anschlussgrad und Sammelmenge erhöht werden können.
Danish Experience in Developing an Integrated Approach to Separate Collection and Central Sorting of Valuable Recyclables from the MSW
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (10/2012)
The paper presents experience from several larger Danish municipalities/regions where a rethink of the current system of separate collection and subsequent marketing of recyclable materials parallel to biological and thermal treatment of the bio-fraction/residual fraction has resulted in a planned new approach to combined separate collection of the MSW followed by central sorting of recyclables thereby focussing on resource efficiency, affordability, citizens service and meeting sustainability targets using life cycle assessment and economic tools for optimising and informing the choice of integrated and multi-stringed recycling and waste management systems for MSW.
Aktueller Stand der Abfallwirtschaftsplanung in Polen
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (3/2010)
Die polnische kommunale Abfallwirtschaft nähert sich mit immer schnelleren Schritten einer ganzen Reihe von Fristen, die über die Erfüllung der von Polen im Beitrittsprozess eingegangenen Verpflichtungen und der Erfordernisse des EU-Rechts entscheiden. Zu den wichtigsten gehören die Reduzierung der Menge der biologisch abbaubaren Abfälle sowie die Schließung von Deponien, die den Rechtsanforderungen nicht gerecht werden.
Umsetzungsstrategien für EU-Vorgaben und Vorhaben des Bundes
© IWARU, FH Münster (2/2009)
Am 12. Dezember 2008 ist die novellierte Abfallrahmenrichtlinie in Kraft getreten.1 Die Politische Einigung – und damit die Basis der neuen Richtlinie - war (auf der Basis des von der Kommission im Dezember 2005 vorgelegten Vorschlages) bereits am 28. Juni 2007 am Ende der Ersten Lesung im Rat unter deutscher Präsidentschaft erreicht worden. Trotz schwierigster Verhandlungen gelang es, die Abfallrahmenrichtlinie vom Umweltrat einstimmig zu verabschieden (bei Enthaltung Italiens). Aber erst am Ende der Zweiten Lesung im Parlament im Juni 2008 konnte der Rat abschließend den Änderungen zustimmen.
