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Täglich werden in Deutschland und Europa zahlreiche Tiere geschlachtet. Hierbei fallen nicht nur Edelteilstücke wie Filet, Keule etc., sondern auch eine Vielzahl an Schlachtnebenprodukten an (sog. fünftes Viertel), die jedoch nicht sämtlich für die menschliche Ernährung verwendet werden.
Darüber hinaus werden täglich auch große Mengen an Erzeugnissen mit Bestandteilen tierischen Ursprungs aus der Lebensmittelkette ausgeschlossen und anderen Verwendungszwecken zugeführt.
Diese Stoffe sollen bzw. dürfen zwar nicht mehr als Lebensmittel verwendet werden, sie stellen jedoch eine wichtige tierische Eiweißquelle und damit einen wertvollen Rohstoff für die Futtermittelherstellung, vor allem für die Produktion von verarbeitetem tierischem Protein dar, das sowohl in der Nutztier- als auch der Heimtierfütterung in großen Mengen zur Anwendung kommt. Für die Herstellung, Handhabung und Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein in der Tierernährung existieren jedoch zahlreiche rechtliche Vorgaben, die jüngst noch einmal durch die Verordnung (EU) 2021/1372 modifiziert und erweitert wurden. So wurde u. a. die Herstellung und Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein aus Schweinen, Geflügel und Nutzinsekten an bestimmte Arten von Nutztieren unter Einhaltung strikter Bedingungen gestattet. Da die Neuregelungen zahlreich sind, stellt dies einen guten Anlass dar, um sich einen aktuellen Überblick über die Rechtslage zur Herstellung und Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein zu verschaffen, was der nachfolgende Beitrag dem interessierten Leser ermöglichen soll.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | StoffR 04/2021 (November 2021) | |
| Seiten: | 11 | |
| Autor: | ||
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Konstruktion und Instruktion in der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung
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Irreführende Arzneimittelwerbung nach dem Urteil des BGH vom 5.11.2020 – I ZR 204/19
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