Rechtsschutz im Biozidrecht – Teil 2

In Deutschland wird die Umsetzung und Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozidverordnung/Biocidal Products Regulation – BPR)2 durch das Chemikaliengesetz (ChemG)3 ausgestaltet. Dieses enthält jedoch, ebenso wenig wie die BPR, Vorschriften zumRechtsschutz gegen das Verwaltungshandeln der nationalen Behörden. Da spezifische Regelungen fehlen, sind in Deutschland das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)4 und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)5 anzuwenden.

In der Praxis führt dies jedoch regelmäßig zu Unsicherheiten, da es an Erfahrungen und Informationen mangelt, wie diese nationalen Regelungen auf das Biozidverfahren anzuwenden sind. Dieser Beitrag soll zunächst einen Überblick über die relevanten Grundsätze und Verfahren des Rechtsschutzes im deutschen Verwaltungsrecht vermitteln. Darauf aufbauend, werden die Entscheidungen und Handlungen der beteiligten Akteure im Biozidverfahren betrachtet und eingeordnet, um anschließend die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen einzelne Maßnahmen – unter Berücksichtigung biozidrechtlicher Besonderheiten – aufzuzeigen.

II. Rechtsschutz im deutschen Verwaltungsrecht
Der Rechtsschutz im deutschen Verwaltungsrecht wird durch eine Reihe unterschiedlicher Verfahrensarten nach der VwGO gewährt. Die für das Biozidverfahren relevanten Verfahren werden hier kurz vorgestellt, um anschließend amkonkreten Beispiel näher auf sie einzugehen. Vorabwerden die für diesen Beitrag maßgeblichen Formen des Verwaltungshandelns dargestellt und genauer betrachtet.

Autoren:
Henning Krüger



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 04/2015 (Juli 2015)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
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