Sanktionierbarkeit von Verstößen gegen die POPVerordnung und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die POP-Verordnung enthält spezifische Vorgaben für sogenannte persistente organische Schadstoffe (engl.: persistent organic pollutants - POP). Die besondere Regelungsbedürftigkeit für diese Stoffe ergibt sich aus deren Eigenschaft als persistente Stoffe. Dies bedeutet, dass sie für lange Zeit in
der Umwelt verbleiben, sich über die Nahrungskette anreichern, über große Entfernungen in der Umwelt (über Luft undWasser) transportiert werden und die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen können.

Die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) fristet im Gesamtgefüge des europäischen Chemikalien- und Stoffrechts bisweilen ein Schattendasein und wird neben der alles überstrahlenden Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) oftmals kaum beachtet. Der vorliegende Beitrag soll die trotz einer beachtlichen Sanktionslücke möglichen Verstoßfolgen und die Relevanz der POP-Verordnung im Zusammenhang mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
aufzeigen.


Autoren:
Michael Öttinger, Ricardo Reidick



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 01/2022 (Februar 2022)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
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