Fünf Jahre 42. Bundesimmissionsschutzverordnung

Wir blicken zurück auf fünf Jahre Umsetzung der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung und der sie als anerkannte Regel der Technik begleitenden VDI 2047. Ein Kommentar zur VDI 2047-2 wurde herausgegeben, der den Betreibern detaillierte Erläuterungen und Hilfestellung zur Umsetzung der VDI-Richtlinie bietet.Wie sind die Resonanzen auf die letzten Jahre von Behörden, Sachverständigen und Betreibern? Welche Konsequenzen ergeben sich aus den bisherigen Erkenntnissen?

Weltweit gab es zwischen 1998 und 2020 nachweislich 33 Legionellen-Ausbrüche imZusammenhangmit Verdunstungskühlanlagen, KühltürmenoderNassabscheidern. 2.465bestätigte Fälle von Legionellose mit 136 Toten waren die Folge.1 Deutschland dokumentierte hierbei 19 Legionellen-Ausbrüche, u. a. die Ausbrüche inWarstein (2013) und Ulm (2010).

 „Mehr als die Hälfte der Ausbrüche von Legionellen werden damit auf Kühlanlagen zurückgeführt. Für rund 40 % wird das LeitungswassersystemalsQuelle ausgemacht. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 1,7 Legionellen-Erkrankungen pro 100.000 Einwohner gemeldet (europ. Durchschnitt 1,8 Erkrankungen pro 100.000 Einwohnern). Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Dunkelziffer von Legionellose-Fällen weitaus höher ist.“
Um zukünftigen Ausbrüchen entgegenzuwirken, schuf man die am 19.8.2017 in Kraft getretene 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV).3 Die Anforderungen müssen über ein technisches Regelwerk konkretisiert werden (siehe auch Abbildung 1). Deswegen verweisen Verordnungen immer wieder auf die „Regel der anerkannten Technik“ bzw. auf technische Regelwerke. Für die 42. BImSchV ist dies die VDI 2047. Die VDI 2047-2 erschien bereits im Januar 2015 als Weißdruck, im April 2018 folgte dieVDI 2047-3 (Naturzug- ühltürme), und beide wurden 2019 durch die VDI 2047-4 für den Bereich Schulungen und Qualifikationen ergänzt.

Autorin:
Tatjana Röder



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 04/2022 (Dezember 2022)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
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