Die Entfernung aus dem Prüferregister nach § 27 Verpackungsgesetz

Zum Beschluss des VG Osnabrück vom 11.10.2023 – 7 B 28/23

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig und in der Sache abschließend, da der Prüfer nach Zurückweisung seines Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die zweijährige Entfernung aus dem Prüferregister keine Beschwerde erhoben und seine Klage in der Hauptsache zurückgenommen hat. Es handelt sich um die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück zum Verpackungsgesetz. Das Gericht ist für Klagen gegen Verwaltungsakte der Zentralen StelleVerpackungsregistermit Sitz inOsnabrück örtlich zuständig. Die 7. Kammer wird daher die richterliche Rechtsfortbildung zum Verpackungsgesetz künftig maßgeblich mit ihren erstinstanzlichen Entscheidungen prägen. Hauptsacheentscheidungen zu anhängigen Klagen imBereich der Marktanteilsberechnung und der Einordnung von Verpackungen als systembeteiligungspflichtig sind künftig zu erwarten.


Autor:
Martin Kardetzky



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 06/2023 (Dezember 2023)
Seiten: 4
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