Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Unterschiede zum künftigen Europäischen Lieferkettengesetz

Der Beitrag befasst sich mit den Anforderungen, die das im Bundesgebiet geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an die Unternehmen stellt, und den Unterschieden zu der derzeit in der EU geplanten Richtlinie eines Europäischen Lieferkettengesetzes.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettenkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) wurde als Art. 1 des Gesetzes vom 16.7.2021 vom Bundestag beschlossen und ist zum 1.1.2023 vollständig in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die internationale Menschenrechtslage durch eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten in Deutschland ansässiger Unternehmen zu verbessern. Deutsche Unternehmen sind durch ihre starke Einbindung in globale Absatz- und Beschaffungsmärkte in besonderer Weise mit menschenrechtlichen Herausforderungen in ihren Lieferketten konfrontiert. Dies betrifft insbesondere volkswirtschaftlich bedeutende Branchen wie die Automobilindustrie, Maschinenbau, Metallindustrie, Chemie, Textilien, Nahrungs- und Genussmittel, Groß- und Einzelhandel, Elektronikindustrie und Energieversorger.


Autorin:
Annette Reber



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 05/2023 (Oktober 2023)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
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