Mustervollzugshinweise erst in 2018 erwartet

Am 12.12.2017 hat die Länder AG zur Erarbeitung von Mustervollzugshinweisen zur Umsetzung der Düngeverordnung ein weiteres Mal in Kassel getagt. Dabei wurden auch Fragen erörtert, die den Einsatz von Kompost und anderen organischen Düngemitteln betreffen.

Nach Auskunft des Organisators der Länder AG, Dr. Jörg Hüther (Hess. Umwelt- und Landwirtschaftsministerium), wird es aufgrund der Vielfalt und Komplexität der im Detail klärungsbedürftigen Sachverhalte der Düngeverordnung insgesamt kurzfristig keine abschließenden Mustervollzugshinweise geben. Vielmehr sei an eine 'digitale lose Blatt-Sammlung' gedacht, die prioritär aktuell anstehende Fragen abarbeitet und in 2018 nach und nach ergänzt werden soll.



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 04 / 2017 (Dezember 2017)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 1,00
Autor: Dr. Bertram Kehres

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Factsheets Ökolandbau
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (11/2024)
Insbesondere an Biogutkompost stellen die Ökoverbände Anforderungen, die die Untersuchung von zusätzlichen Parametern erforderlich machen, die nicht zu den Regeluntersuchungen der Gütesicherung gehören. Diese werden unterschieden in einmalige Einstufungsuntersuchungen und Zusatzuntersuchungen, die alle drei Jahre zu wiederholen sind.

Wie entscheiden Gärtner*innen beim Blumenerdenkauf?
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (11/2024)
Bis 2026 soll der Hobbygarten auf freiwilliger Basis torffrei werden – so sieht es die Torf-minderungsstrategie des Bundesministeri-ums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor. Hierfür ist es entscheidend, das Kaufver-halten und die Präferenzen der Verbrau-cher*innen besser zu verstehen.

Die Bewertung der Kennzeichnung von Pflanzen- Biostimulanzien gegenüber Verbrauchern gemäß EUDüngeprodukteverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2024)
Die sog. EU-Düngeprodukteverordnung regelt die Bereitstellung von EU- Düngeprodukten auf demMarkt. Sie ist ein weiterer Rechtsakt unter dem sog. neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF). Ein Düngeprodukt ist ein Stoff, ein Gemisch, ein Mikroorganismus oder jegliches anderesMaterial, der/das entweder als solcher/solches oder gemischt mit einem anderen Material zur Versorgung von Pflanzenoder PilzenmitNährstoffenoder zur Verbesserung ihrer Ernährungseffizienz auf Pflanzen oder deren Rhizosphäre oder auf Pilzen oder derenMykosphäre angewendet wird oder angewendet werden soll oder deren Rhizosphäre bzw. Mykosphäre bilden soll (Art. 2 Nr. 1 Verordnung (EU) 2019/1009).

Das Selbstbedienungsverbot und die Abgabevorschriften der §§ 10 und 11 ChemBiozidDV
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2024)
Bewertung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Urteile des EuGH vom 25.4.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...