Die EU-Mitgliedsstaaten gehen mit dem Thema des Eintrags von Spurenstoffen in die aquatische Umwelt und dessen Reduzierung zum Teil sehr unterschiedlich um. Das Interreg V A-Projekt CoMinGreat vereint Partner aus Wallonie, Luxemburg, Lothringen, Rheinland-Pfalz und Saarland, um Werkzeuge zu entwickeln, die bei der Entwicklung von gemeinsamen Strategien helfen sollen.
Mit Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) [1] wurde die Wasserpolitik in der Europäischen Union (EU) grundlegend reformiert. Schon früh wurden auch sogenannte Mikroschadstoffe – auch (anthropogene) Spurenstoffe genannt – in die Betrachtungen einbezogen. So wurde bereits 2001 mit dem Anhang X zur WRRL [1] eine erste Liste von prioritären und prioritär gefährlichen Stoffen veröffentlicht. 2008 folgte dann mit der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN) [2] ein weiterer wesentlicher Schritt mit einer gleichzeitigen Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe. Die beiden Richtlinien wurden schließlich 2013 durch die Richtlinie 2013/39/EU [3] angepasst und erweitert. Somit besteht in der EU grundsätzlich Einigkeit, dass Gewässerschutz auch im Hinblick auf Mikroschadstoffe vorangetrieben werden muss. Durch die Liste prioritärer Stoffe besteht auch Konsens über die Auswahl der zu betrachtenden Substanzen. Seit 2018 müssen 45 Stoffe bei der Bewertung des chemischen Zustands von Gewässern mittels UQN in allen europäischen Ländern berücksichtigt werden. Mit der UQN-Richtlinie [2] wurde auch eine Beobachtungsliste („Watch List“) eingeführt, die Stoffe beinhaltet, „die nach verfügbaren Informationen ein erhebliches Risiko für bzw. durch die aquatische Umwelt in der EU darstellen, für die aber keine ausreichenden Überwachungsdaten vorliegen, anhand deren das tatsächlich bestehende Risiko festgestellt werden könnte.“ [4] Die Beobachtungsliste soll die Ermittlung prioritärer Stoffe unterstützen. Sie wird alle zwei Jahre aktualisiert, zuletzt im Juli 2022 [4].
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| Quelle: | Wasser und Abfall 10 (Oktober 2022) | |
| Seiten: | 6 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. Tina Vollerthun Prof. Dr.-Ing. Joachim Hansen Dr.-Dipl. Henning Knerr | |
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