2023 | |
2022 | |
Ausgabe 04 | |
Ausgabe 03 | |
Ausgabe 02 | |
Ausgabe 01 | |
2021 | |
2020 | |
2019 | |
2018 | |
2017 | |
2016 | |
2015 | |
2014 | |
2013 | |
2010 | |
2009 | |
2008 | |
2007 | |
2006 | |
2005 | |
2004 |
Am 05.05.2022 wurde die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die Änderungen der BioAbfV sukzessive am 01.05.2023, am 01.11.2023 und am 01.05.2025 in Kraft.
Als erste Änderung tritt die Erweiterung des Geltungsbereichs der BioAbfV am 01.05.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Regelungen der BioAbfV für jede Anwendung in und auf Böden, so z. B. auch für Komposte und Gärprodukte aus Bioabfällen, die aufgrund geringer Nährstoffgehalte als Bodenhilfsstoff oder als Bestand-teil von Kultursubstraten eingestuft sind. Damit sind auch weitreichende Änderun-gen mit dem Einsatz von Komposten und Gärprodukten im GaLaBau verbunden, wie evtl. Nachweis- und Meldepflichten.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. | |
Quelle: | Ausgabe 02 (Juni 2022) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 1,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. David Wilken | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Die Novelle der Bioabfallverordnung – Eine Chance für mehr Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit in der Aufbereitung von Bioabfällen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2022)
Die Lösung für eine rechtssichere und kosteneffiziente Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen bereits vor Eingang in die Bioabfallbehandlung: das mobil-modulare Aufbereitungskonzept MMAK.
Stand und weitere Entwicklung der Bioabfallverordnung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2022)
Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) wird derzeit (Stand: 28.02.2022) im Rahmen der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen geändert. Ziel dieser „kleinen“ Novelle der BioAbfV ist vor allem, den Eintrag von Kunststoffen und anderen Fremdstoffen in die Umwelt bei der bodenbezogenen Verwertung von Bioabfällen deutlich zu reduzieren. Die Verordnung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 im Bundegesetzblatt verkündet werden. Aus fachlicher Sicht ist die derzeitige BioAbfV, auch nach Verkündung der aktuellen „kleinen“ Novelle, umfassend zu überarbeiten, weshalb Arbeiten für eine Neufassung der BioAbfV in dieser Legislaturperiode angestrebt werden.
Stand der Novelle der Bioabfallverordnung – Konsequenzen für die Bioabfallwirtschaft
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (10/2021)
Die Bemühungen, vorhandene Rohstoffressourcen effizienter zu nutzen und sekundäre Rohstoffquellen zu erschließen, lassen auch die Bioabfälle stärker in das Blickfeld abfallwirtschaftlicher Aktivitäten rücken. Deutschland hat bei der Getrenntsammlung und der stofflichen Verwertung der Bioabfälle, auch im internationalen Vergleich, bereits ein gutes Niveau erreicht.
Novelle der BioAbfV
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (9/2021)
Die Bundesregierung hat den Verordnungsentwurf zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen am 15. September 2021 zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereicht und am 22. September im Kabinett beschlossen.
Neufassung der Chargenanalyse
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (9/2021)
Im Zuge der erwarteten Novelle der Bioabfallverordnung hat die BGK ihre Methode zur Untersuchung von Fremdstoffen in angelieferten Bioabfällen (Chargenanalyse) überarbeitet und ergänzt.