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Am 05.05.2022 wurde die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die Änderungen der BioAbfV sukzessive am 01.05.2023, am 01.11.2023 und am 01.05.2025 in Kraft.
Als erste Änderung tritt die Erweiterung des Geltungsbereichs der BioAbfV am 01.05.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Regelungen der BioAbfV für jede Anwendung in und auf Böden, so z. B. auch für Komposte und Gärprodukte aus Bioabfällen, die aufgrund geringer Nährstoffgehalte als Bodenhilfsstoff oder als Bestand-teil von Kultursubstraten eingestuft sind. Damit sind auch weitreichende Änderun-gen mit dem Einsatz von Komposten und Gärprodukten im GaLaBau verbunden, wie evtl. Nachweis- und Meldepflichten.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. | |
Quelle: | Ausgabe 02 (Juni 2022) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 1,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. David Wilken | |
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Weiterentwicklung der Bioabfallerfassung in Baden-Württemberg
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
Mit dem Abfallwirtschaftsplan 2015 hatte sich das Land Baden-Württemberg für die Erfassung und Verwertung der häuslichen Bioabfälle ehrgeizige Ziele gesetzt, um die noch ausstehende vollständige flächendeckende Erfassung dieser Abfälle zu erreichen und mit dem Ausbau der dafür erforderlichen Verwertungsinfrastruktur eine hochwertige energetische und stoffliche Verwertung sicherzustellen.
Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz – Neue Vorgaben für die Erfassung und Verwertung von Bioabfällen
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Abfallwirtschaftliche Zielvorgaben und Nutzungspotenziale – Was kann die Bioabfallbranche leisten?
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Die Bioabfallerfassung und -verwertung ist ein wesentlicher Treiber für die gegenwärtig Kreislaufwirtschaft. Auch wenn in den vergangenen Jahrzehnten schon viel erreicht wurde, gibt es noch erhebliche Potenziale bei Bioabfällen (Biogut und Grüngut), die es zu heben gilt. Gerade vor dem Hintergrund eines hohen und weiter steigenden Kompostbedarfs ist die deutliche Steigerung der Erfassungsleistungen, sowohl im Bereich Biogut als auch Grüngut, zwingend erforderlich.
Die Novelle der Bioabfallverordnung – Eine Chance für mehr Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit in der Aufbereitung von Bioabfällen
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Stand und weitere Entwicklung der Bioabfallverordnung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2022)
Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) wird derzeit (Stand: 28.02.2022) im Rahmen der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen geändert. Ziel dieser „kleinen“ Novelle der BioAbfV ist vor allem, den Eintrag von Kunststoffen und anderen Fremdstoffen in die Umwelt bei der bodenbezogenen Verwertung von Bioabfällen deutlich zu reduzieren. Die Verordnung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 im Bundegesetzblatt verkündet werden. Aus fachlicher Sicht ist die derzeitige BioAbfV, auch nach Verkündung der aktuellen „kleinen“ Novelle, umfassend zu überarbeiten, weshalb Arbeiten für eine Neufassung der BioAbfV in dieser Legislaturperiode angestrebt werden.