Intakte Flüsse und Auen sind nicht nur für den Naturschutz, die biologische Vielfalt und den Biotopverbund von Bedeutung, sondern erbringen weitere vielfältige Ökosystemleistungen. Das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland (BBD) trägt dem Rechnung und vereint die Interessen von Wasserwirtschaft, Naturschutz, Freizeit und Erholung. Damit setzt es wichtige Impulse für die Entwicklung der Wasserstraßen des Bundes.
Mit dem Inkrafttreten der "Förderrichtlinie Auen" am 01. Februar 2019 hat die Umsetzungsphase des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland (BBD) begonnen. Die mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (BMU) geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, bis zum Jahr 2050 einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung entlang der Bundeswasserstraßen zu entwickeln und Fluss, Ufer und Aue funktional wieder miteinander zu vernetzen.
Für die fachliche und administrative Umsetzung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN)zuständig. Die enge Zusammenarbeit mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und mit den zuständigen Oberbehörden der federführenden Bundesministerien hat gute Voraussetzungen zur Umsetzung des Förderprogramms im BBD geschaffen. Um die Ziel des BBD zu erreichen, ist es zudem erforderlich, mögliche Renaturierungsmaßnahmen vor Ort mit den beteiligten Akteuren und den Länder abzustimmen. In diesem Prozess müssen Naturschutz, Schifffahrt, Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz sowie die Freizeit- und Erholungsnutzung in Einklang gebracht werden.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasser und Abfall 09 (September 2021) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-ing. Bernd Neukirchen | |
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