Bis zum 22. Juni 2021 stehen die die Hochwasserrisikomanagementpläne für die nationalen Anteile der Flussgebietseinheiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung. In den aktualisierten Plänen werden das Hochwasserrisiko bewertet und Maßnahmen zu seiner Verringerung vorgeschlagen.
Mit Einführung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie auf EU-Ebene im Jahr 2007 wird das Ziel verfolgt, Hochwasserrisiken zu bewerten und die Hochwasservorsorge sowie das Risikomanagement für die vier Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verbessern. Die Richtlinie wurde im Jahr 2009 durch Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Damit wurde den Ländern ein umfassendes Instrument
zur Verringerung von Hochwasserrisiken an die Hand gegeben, wobei die Schwerpunkte bei Vermeidung, Schutz und Vorsorge liegen. Aufbauend auf mehreren Stufen werden das Hochwasserrisiko bewertet und entsprechende Maßnahmen zur Verringerung desselben vorgeschlagen. Im ersten Schritt werden z. B. anhand vergangener
Hochwasserereignisse und aufgetretener Schäden die Gebiete bestimmt, für die ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Im darauffolgenden Schritt werden für diese Gebiete Hochwassergefahren- und -risikokarten erstellt, die für verschiedene Eintrittswahrscheinlichkeiten von Hochwasserereignissen die betroffenen Flächen und deren Überflutungstiefen darstellen. In Bezug auf die Schutzgüter werden in diesen Karten potenziell betroffene Objekte und Gebiete dargestellt. Im letzten Schritt, der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne, werden die Ergebnisse der beiden vorangegangenen Stufen zusammengefasst und Ziele für das Hochwasserrisikomanagement (HWRM) festgelegt, insbesondere zur Verringerung möglicher nachteiliger Hochwasserfolgen für die vier oben genannten Schutzgüter, für nichtbauliche Maßnahmen der Hochwasservorsorge und für die Verminderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit. Des Weiteren werden die umgesetzten Maßnahmen zur Zielerreichung des vorigen Plans ausgewertet. Um neue Gegebenheiten zu berücksichtigen und neue Erkenntnisse (z. B. zu Auswirkungen des Klimawandels) in diese Vorgehensweise einfließen zu lassen, werden die Ergebnisse dieser Stufen innerhalb eines Zeitraums (Zyklus) von sechs Jahren überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasser und Abfall 04 (April 2021) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Thomas Mann M. Sc. Felix Rau | |
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Gefährdungsbetrachtung von Speichersystemen in PV-Anlagen durch Wasser und dessen potenzielle Auswirkung auf den Batteriespeicher
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Während des Hochwasserereignisses im Juni 2013 kam es an der Hochwasserentlastungsanlage (HWE) der Talsperre Pirk zu Schäden durch Überlastung des Tosbeckens. Im Zuge dessen wurden mittels numerischer 3-D-Störungsmodellierung Untersuchungen zum Nachweis der Hochwassersicherheit und zur Analyse der hydraulischen Verhältnisse im Tosbecken durchgeführt. Neben den Bemessungshochwasserzuflüssen 1 und 2 wurde der Scheitelabfluss des Hochwassers 2013 untersucht sowie weiterführende Berechnungen zur Ermittlung einer optimierten Steuerung der HWE abgeschlossen.
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