Starkregenereignisse können große Schäden verursachen und sind zudem räumlich sowie zeitlich schwer vorhersagbar. Eine vorsorgende Betrachtung der potenziellen Risiken und des sich ergebenden Handlungsbedarfs ist daher grundlegend, um Risiken zu mindern sowie im Ereignisfall schnell und zielgerichtet handeln zu können. Mit dem Anhang 6 - Risikoanalyse - zum Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg wird Kommunen und Fachexperten eine praxisnahe Anleitung für die kommunale Risikoanalyse zur Verfügung gestellt.
1 Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg
In der Vergangenheit kam es durch Starkregenereignisse immer wieder zu Schäden. Die Erstellung eines Konzepts zum Starkregenrisikomanagement (SRRM) ist daher vielen Kommunen wichtig. Das Land Baden-Württemberg hat bereits im Dezember 2016 ein landesweit einheitliches Verfahren eingeführt und fördert die Erstellung von Konzepten nach dem Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg [1] mit 70 % [3].
Inzwischen haben bereits knapp 150 Gemeinden - und damit mehr als 10 % aller Gemeinden in Baden-Württemberg - die Erstellung eines Konzepts zum kommunalen SRRM nach Leitfaden beantragt, begonnen oder sogar bereits abgeschlossen. Hierfür sind seitens des Landes etwa 5,6 Mio. Euro an Fördermitteln bewilligt worden (beide Angaben nach Stand Mitte August 2019).
Ein SRRM-Konzept umfasst die drei Schritte Gefährdungsanalyse, Risikoanalyse und Handlungskonzept. Die Grundlage bildet dabei zunächst die Starkregengefahrenkarte (SRGK), welche für verschiedene Szenarien (selten, außergewöhnlich, extrem) die maximale Überflutungsfläche, die Überflutungstiefen und die Fließgeschwindigkeiten darstellt. Der zeitliche Verlauf der Starkregenszenarien wird zudem als Animation gezeigt. Darauf aufbauend wird die Risikoanalyse durchgeführt, welche wiederum als Grundlage für das Handlungskonzept dient.
Bereits mit dem SRRM-Leitfaden wurde das grundsätzliche Vorgehen bei der Erarbeitung der Risikoanalyse und des Handlungskonzepts eingeführt. Der im Herbst 2019 veröffentlichte Anhang 6 - Risikoanalyse [2] hat zum Ziel, das konkrete Vorgehen und die seitens des Landes für eine Förderung erwartete Bearbeitungstiefe und Dokumentation praxisnah zu vermitteln und beispielhaft zu erläutern.
2 Die Grundsätze der Risikoanalyse
Starkregenereignisse sind räumlich und zeitlich schwer vorhersagbar. Eine vorsorgende Betrachtung der potenziellen Risiken und des sich ergebenden Handlungsbedarfs ist daher grundlegend, um Risiken zu mindern und im Ereignisfall schnell und zielgerichtet handeln zu können.
Im SRRM wird das Risiko objektscharf, also für einzelne Objekte, ermittelt. Es werden Objekte betrachtet, die gefährdet sind oder von denen potenziell eine Gefährdung ausgeht. Ergänzend werden auch Bereiche betrachtet, durch die potenziell eine Gefährdung entstehen kann oder die sich durch die Akkumulation von Risiken auszeichnen.
Zunächst werden sowohl die Gefährdung als auch die Vulnerabilität der Objekte und Bereiche eingeschätzt. Die Vulnerabilität beschreibt die Anfälligkeit oder Verwundbarkeit eines Objekts oder Bereichs gegenüber den negativen Auswirkungen im Falle einer Überflutung. Relevante Parameter sind in Bild 1 dargestellt.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH | |
Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 12 (Dezember 2019) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Anne-Marie Albrecht | |
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