Nach dem verheerenden Junihochwasser 2013 wurden die Gruppen Landwirtschaft und Forsten – Hochwasserschutz (GLF) an den sieben bayerischen Bezirksregierungen ab Herbst 2013 neu eingerichtet. Sie bringen bei Hochwasserschutzvorhaben frühzeitig die Belange der Land- und Forstwirtschaft ein und sind Ansprechpartner für Behörden, Planer und Betroffene.
In den letzten Jahren haben sich in Bayern die sogenannten Jahrhunderthochwasser gehäuft: Pfingsthochwasser 1999, Augusthochwasser 2002 und 2005 sowie zuletzt das verheerende Junihochwasser 2013. Zudem hat das Schadenspotenzial in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Vor diesem Hintergrund hat das bayerische Kabinett bereits in seiner Sitzung am 17. Juni 2013 beschlossen, das bestehende Aktionsprogramm zum Hochwasserschutz zu einem Hochwasser-Aktionsprogramm 2020plus zu erweitern und beschleunigt umzusetzen. Wie bei den meisten Infrastrukturprojekten ist dabei die Frage der Grundstücksverfügbarkeit ein wesentlicher Faktor für die Umsetzung. Einvernehmlich herbeigeführte Lösungen tragen zu einer zügigen Bereitstellung der für den Hochwasserschutz notwendigen Grundstücke und einer insgesamt beschleunigten Maßnahmenumsetzung bei. Eine gute Einbindung der betroffenen Grundstückseigentümer, besonders bei den land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, ist deshalb von wesentlicher Bedeutung für die erfolgreiche und rasche Umsetzung dieses erweiterten Aktionsprogramms. Deshalb sollte bei den anstehenden umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau und bei allen anderen Hochwasserschutzprojekten in Bayern die Einbindung der Grundeigentümer deutlich verbessert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung größerer Hochwasserschutzmaßnahmen im Wesentlichen nur auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen möglich ist. Ziel soll daher sein, möglichst mit bereits weitgehend abgestimmten Lösungen in die Genehmigungsverfahren und die Ausführung zu gehen. Eine frühzeitige Einbindung der betroffenen Grundstückseigentümer zur Entwicklung abgestimmter Lösungen sowie ein fairer Ausgleich zwischen nutzenziehenden und belasteten Grundeigentümern sind deshalb für eine rasche Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen von großer Bedeutung. Für die Großvorhaben im Rahmen des Hochwasser-Aktionsprogramms 2020plus führen die jeweiligen Bezirksregierungen die notwendigen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren durch. An diesen Mittelbehörden gab es seit der Auflösung der Abteilungen Landwirtschaft im Jahr 2005 keine Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) mehr.
Vor allem landwirtschaftliche Flächen und Wälder sind von den Hochwasserschutzvorhaben durch Baumaßnahmen, als zusätzlicher Retentionsraum oder für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betroffen. Die Staatsregierung setzt deswegen nach Beschluss vom 7. August 2013 an den sieben Bezirksregierungen im Bereich Hochwasserschutz gezielt Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des StMELF ein, damit diese frühzeitig die Belange der Land- und Forstwirtschaft in die Planungen für diese Hochwasserschutzmaßnahmen einbringen. Damit soll die Umsetzung dieser Vorhaben deutlich beschleunigt und die Anzahl der Klagen dagegen verringert werden. Die Mitarbeiter dieser neu gebildeten „Gruppen Land- und Forstwirtschaft – Hochwasserschutz" (GLF) an den Regierungen sind seither Ansprechpartner für Behörden, Planer und Betroffene.
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| Quelle: | Wasserwirtschaft 11 - 2017 (November 2017) | |
| Seiten: | 4 | |
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| Autor: | Michael Kaiser | |
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