Die heutige Verwaltung der Bundeswasserstraßen in Deutschland basiert auf einer Rechtsprechung, die bereits über ein halbes Jahrhundert zurückliegt.
Neben der Föderalismusreform im Jahr 2006 und der damit einhergehenden Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen im Wasserrecht sind es insbesondere die europarechtlichen Vorgaben, die eine umfassende Revision der überkommenen Praxis nahelegen. Die aktuelle Neugliederung der Verwaltungsstrukturen
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Quelle: | Wasserwirtschaft 05 - 2017 (Mai 2017) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Christian Saßl | |
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Stark unterschiedliche Starkregengefahrenkarten nach den Leitfäden der Länder
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In den zurückliegenden Jahren haben Starkniederschläge schwere Überflutungen mit erheblichen Sachschäden und sogar Todesfällen verursacht. Mehrere Bundesländer haben Vorgehensweisen zur Erstellung von Starkregengefahrenkarten entwickelt und diese in Leitfäden veröffentlicht. Im Regelfall wird die Erstellung von Starkregengefahrenkarten nach diesen Leitfäden gefördert, wodurch mittlerweile zahlreiche Kommunen Karten erstellt haben.
Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie
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Was wird sich ändern?
Interviewstudie zu Resilienzstrategien für die Wasserversorgung
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Stakeholder der Wasserversorgung wurden zu Ansätzen im Umgang mit Wassermangellagen befragt, um Wünsche, Befürchtungen und Erwartungen bezüglich der Definition von Weiterentwicklungspotenzialen offenzulegen. Kernbefunde umfassen die Problematisierung der Klimakrise und eines angelnden Bewusstseins für die Ressource Wasser sowie eine ambivalente Einschätzung technischer Neuerungen.
Technische Anforderungen zur Dammpflege unter dem Aspekt der Anlagensicherheit
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Große Staustufen tragen mit rund 1 200 km Stauhaltungsdämmen (Dämme) erheblich zum Hochwasserschutz im Freistaat Bayern bei. Der Bau von Staustufen ist nach § 31 Nr. 2 WHG planfeststellungspflichtigen Gewässerausbauten gleichgestellt. Betreiber sind daher zur Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Dämme im Zuge des Unterhalts verpflichtet, dessen Vernachlässigung Regressansprüche begründen könnte.
Funktion und Rolle von Wasserbehörden in Zulassungsverfahren
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Anmerkungen zu Freund- und Feindbildern