Das neue Abfallverzeichnis und die POP-Stoffe

Die Abfallverzeichnisverordnung wurde an neue europäische Vorgaben angepasst, dies erfordert zusätzliche Kenntnisse im Bereich Einstufung und Kennzeichnung. Die Verordnung ist im März 2016 bereits in Kraft getreten, betroffene Unternehmen sollten sich deshalb mit den wesentlichen Änderungen vertraut machen. Die zunehmenden Anforderungen aus dem Abfall- und Gefahrstoffrecht machen es erforderlich, in der Entsorgung wesentlich mehr naturwissenschaftliche Kenntnisse einzubringen.

Der Europäische Abfallkatalog ist die Grundlage für richtige Einstufung der Abfälle gemäß Abfallrecht, damit werden Abfallmanagementmaßnahmen effizienter. Der Abfallkatalog basiert auf Codes, diese werden einzelnen Abfallarten zugewiesen. Die Gefährlichkeitsmerkmale werden ebenfalls den Abfällen zugeordnet, wenn ein Gefahrenmerkmal nachgewiesen ist. Die Abfallschlüsselnummer ist eine wesentliche Grundlage für die abfallrechtlichen Auswirkungen auf den Transport, die notwendigen Anlagegenehmigungen sowie die Recyclingfähigkeit des Abfalls. Gemäß der EU-Entscheidung 2000/532/EG wurde das Abfallverzeichnis in 2016 geändert und zwar auf der Grundlage neuer Erkenntnisse.



Copyright: © Wasteconsult International
Quelle: Waste to Resources 2017 (Mai 2017)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr. Dipl.-Chem. Beate Kummer

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