Die Novelle der Entsorgungsfachbetriebeverordnung – ein „unvorteilhaftes“ Geschenk

Der Entsorgungsfachbetrieb (EfB) feierte 2016 seinen zwanzigsten Geburtstag und bekommt ein neues Regelwerk. Freude kommt darüber bei den mit der Praxis Beschenkten nicht auf. Denn die Novelle folgt dem gesetzgeberischen Trend, den Überwachungsdruck zu steigern.

Der Entsorgungsfachbetrieb (EfB) ist ein Betrieb, der Abfällesammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit diesen handelt oder makelt und für mindestens eine dieser Tätigkeit durch eine technische Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft zertifiziert ist (§ 56 Abs. 2 KrWG). Unternehmen können sich zertifizieren lassen, in dem sie Mitglied einer Entsorgergemeinschaft werden oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abschließen. In beiden Fällen wird der Betrieb durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft (auditiert). Die Zertifizierung ist ausschließlich freiwillig und ein Gütesiegel für hohe Entsorgungsqualität.

Für Entsorger öffnet die Zertifizierung Marktsegmente. Erzeuger reduzieren durch die Beauftragung eines zertifizierten Betriebs ihr Haftungsrisiko. Da Überwachungsaufgaben von den für den Vollzug des Abfallrechts zuständigen Behörden auf privatrechtlich organisierte sachverständige Stellen verlagert werden, führt die Zertifizierung zu einer Vollzugserleichterung und Entlastung öffentlicher Haushalte.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 04 2017 (April 2017)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dr. Patrick Blümcke

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