Die neue Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer setzt im Wesentlichen die überabeitete
EU-Richtlinie über prioritäre Stoffe sowie fachliche Vorarbeiten der Bundesländer um und schafft eine harmonisierte Bewertungsbasis für die Qualitätskomponenten der WRRL. Nun gilt es, Komplexitätsfallen zu identifizieren und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung im Vollzug umzusetzen. Mögliche Ansätze werden vorgeschlagen.
Die WRRL begründete europaweit Forschungs- und Monitoringaktivitäten, die einen exponentiellen Zuwachs an öffentlich verfügbaren Daten und Methoden für die Analyse und Bewertung des ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer zur Folge haben. Sowohl die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) von 2011 als auch die neue OGewV vom 20. Juni 2016 passen die Anforderungen an den guten Zustand dem fachlichen Fortschritt an und setzen die europäischen Verfahrensstandards um. Die europäische Konkretisierung für den Vollzug findet primär auf der Ebene der technischen Leitlinien statt, die im Rahmen der gemeinsamen Umsetzungsstrategie (CIS-Prozess) als beste Praxis konsentiert werden. Eine vergleichbare Konsensbildung zwischen den Bundesländern erfolgt durch den Ausschuss Oberflächengewässer der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) über Rahmenkonzeptionen (RAKON) für die nationalen Pflichten der Zustandsbewertung. Die OGewV 2016 enthält 70 Seiten tabellarische Anhänge, welche die normative Essenz dieser Vorarbeiten rechtsverbindlich zusammenfassen.
Je mehr Messdaten, Bewertungsmethoden, Beste Praxis Verfahren und Risikoinformationen aus unterschiedlichen Quellen zur Verfügung stehen, umso deutlicher zeichnet sich als neue Herausforderung für die Vollzugsbehörden die Aufgabe ab, ein intelligentes Daten- und Methodenmanagement zu betreiben, die vorhandenen Daten zur Biologie und Chemie miteinander zu verknüpfen und auszuwerten, relevante Lücken systematisch zu schließen und die Verfahren im CIS- und LAWA-Prozess an die Erkenntnisfortschritte anzupassen.
Auch politisch wird der Bedarf für eine effizientere Steuerung und Umsetzung des fachlichen Fortschritts in den Vollzug insbesondere für „neue" Chemikalien durchaus wahrgenommen. So hat z. B. der Bundesrat seine Zustimmung zur neuen OGewV mit vier Entschließungen verbunden, in denen er den Bund bittet, Risiken durch Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Arsen und Mikroplastik systematisch zu bestimmen. Die 86. Umweltministerkonferenz bestärkt mit Bezug auf die zu entwickelnde Mikroschadstoffstrategie unter TOP 22 das Anliegen „eine kontinuierliche Identifizierung und Priorisierung gewässerrelevanter Mikroschadstoffe (wie Arzneimittel, Biozide, Pflanzenschutzmittel) sowie ein koordiniertes Vorgehen beim Monitoring (zu) gewährleisten".
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| Quelle: | Wasser und Abfall 03 2017 (März 2017) | |
| Seiten: | 5 | |
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