Die Balance fehlt: Das Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten wird schwieriger

Der Elektrorecyclingmarkt befindet sich in einem Spannungsfeld kontinuierlich steigender Qualitätsanforderungen bei derzeit sehr volatilen Rohstoffpreisen mit einem hohen Anteil bilateral vereinbarter Fixpreise. Des Weiteren führt der Mengenschwund zu gesetzlich steigenden Anforderungen hinsichtlich der Sammelziele, und die Elektronikbranche konfrontiert die Recyclingbranche permanent mit neuen Materialien. Das Geschäft wird schwieriger.

Foto: M. Boeckh (21.03.2017) Das ElektroG ist die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Direktive). Das Gesetz trat in Deutschland erstmalig am 16. März 2005 in Kraft und ist am 24. Oktober 2015 in novellierter Fassung – mit wesentlichen Veränderungen – erneut in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Hersteller (bzw. deren Bevollmächtigte), Vertreiber und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) in variierendem Umfang mit folgenden, übergeordneten Zielen:
• Ressourcenschonung und Abfallvermeidung,
• Umweltentlastung durch Wiederverwendung,
• Förderung eines hochwertigen Recyclings,
• Vermeidung illegaler Abfallexporte,
• Ausweitung der bestehenden Sammel- und Erfassungsstrukturen durch den Handel, und
• Information der Endverbraucher über ökologisches Verhalten im Hinblick auf die Entledigung von Elektroaltgeräten.
 
Die Ziele sind im ElektroG durch spezielle Vorgaben konkretisiert, die anhand präziser Grenzwerte wie Verwertungsquoten, Sammelziele etc. fixiert sind.
Die Abkürzung LAGA M31 steht für ein Merkblatt, welches von der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall verfasst wurde und die Anforderungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Form eines Leitfadens spezifiziert und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Gesetzes im operativen Tagesgeschäft bereithält. Aufgrund der Novellierung des ElektroG befindet sich das LAGA-Merkblatt 31 derzeit ebenfalls in der Überarbeitung. Darüber hinaus gibt es – aktuell freiwillige – Qualitätsstandards, die inzwischen oftmals im bilateralen Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Recycler eingebunden werden...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Remondis Electrorecycling (Lünen), Stiftung ear
Autorenhinweis: Gerhard Jokic, Remondis
Foto: M. Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Nr. 1 - März 2017 (März 2017)
Seiten: 3
Autor: Gerhard Jokic

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