Aktuelle Rechtsprechung zu Deponievorhaben - Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 4.7.2017 – 7 KS 7/15 („Deponie Haaßel“)

Deponien stoßen trotz ihrer Bedeutung für eine umweltverträgliche Abfallwirtschaft auf Akzeptanzprobleme in Öffentlichkeit und Lokalpolitik. Klagen gegen Deponievorhaben sind keine Seltenheit. Dazu gehören auch Rechtsbehelfe, die Umwelt- und Naturschutzverbände gegen Deponien richten. Eine derartige Klage stoppte im Sommer 2017 die Errichtung einer neuen Deponie für Bau- und Abbruchabfälle im niedersächsischen Landkreis Rotenburg.

Deponien sind als Schadstoffsenke unentbehrlicher Bestandteil einer umweltgerechten Abfallwirtschaft, wirken sie doch einer unkontrollierten Ausbringung und damit diffusen Schadstoffverteilung in der breiten Fläche entgegen. Gleichwohl stößt die Schaffung neuen Deponieraums vor Ort erfahrungsgemäß auf Akzeptanzprobleme und wird von der Politik eher stiefmütterlich behandelt. Hiervon ist auch die Ablagerung von lediglich mäßig belasteten mineralischen Abfällen der Deponieklasse I (DK I), wie z.B. Bauschutt und Böden, betroffen. Bei mineralischen Abfällen handelt es sich um den mit Abstand größten Massenstrom bezogen auf das gesamte Abfallaufkommen, woran sich nach aller Voraussicht auch in absehbarer Zeit nichts ändern wird. In den nächsten Jahren ist ein weiterhin erhebliches Abfallaufkommen aus Sanierung und Erneuerungsmaßnahmen zu erwarten. Der Weg in die Verwertung (Recycling) wird aufgrund fehlender bauphysikalischer Eigenschaften oder der enthaltenen Schadstoffe nur für einen limitierten Massenanteil möglich sein. Welche Auswirkungen eine mögliche neue Ersatzbaustoffverordnung auf die Massenströme und Stoffstromverschiebungen in Richtung Deponie haben wird, bleibt bei alledem noch abzuwarten. Für Unternehmen aus dem Bau- und Abbruchgewerbe gestaltet es sich jedenfalls bereits jetzt schon immer aufwendiger, mineralische Abfälle zu entsorgen. Preistreiber sind vor allem längere Transportentfernungen und, aufgrund des verknappten Angebots, steigende Deponiepreise. Denn derzeit ist das verbleibende Deponie-Volumen im Bereich DK I weiterhin rückläufig, sodass – gemessen an der nachzuweisen den zehnjährigen Entsorgungssicherheit – zumindest regionale Entsorgungsengpässe drohen.

Von daher muss neuer Deponieraum für die Ablagerung mineralischer Abfälle geschaffen werden. So auch in Niedersachsen, das Anfang des Jahres extra neue Regelungen zu Bedarfsräumen für DK I-Deponien im landesweiten Raumordnungsplan, dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP), aufgenommen hatte, ohne dabei allerdings konkrete Deponiestandorte festzulegen. Laut dem am 17.2.2017 in Kraft getretenen LROP besteht demnach dort besonderer Bedarf für DK I-Kapazitäten, wo eine entsprechende Deponie weiter als 35 km (Luftlinie) vom Ort des Abfallaufkommens entfernt ist bzw. wo die Restkapazität der näher als 35 km entfernten Deponien nur noch max. 200.000 t beträgt oder die Restlaufzeit der Deponie weniger als fünf Jahre beträgt. Das Land Niedersachsen adressiert hiermit einen Bedarf an DK I-Kapazität, der vorzugsweise im Westen und Norden des Landes festgestellt wurde. In diesen Landesteilen wurden inzwischen neue Vorhaben gestartet, so auch das hier in Rede stehende für eine Deponie bei Haaßel im Landkreis Rotenburg.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 - 2017 (November 2017)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Moritz Grunow
EMLE Gregor Alexander Franßen

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