Als Verteilnetzbetreiber mit überregionaler Ausprägung betreibt MITNETZ GAS über 1.000 Gas-Druckregel- und Messanlagen (GDRMA) unterschiedlicher Funktion. Mit zunehmendem Alter steigen auch die technischen Risiken, die von diesen Anlagen ausgehen,
So überschreiten bereits heute einige Komponenten der GDRMA ihre prognostizierten technischen Nutzungsdauern. Mittels zustandsorientierter Instandhaltung lässt sich die Lebensdauer von GDRMA zwar verlängern, die Erneuerung jedoch nicht vermeiden. Aufgrund der steigenden Anforderungen hinsichtlich Kostentransparenz und -einsparung hat MITNETZ GAS ein Priorisierungsmodell erstellt, mit dem die Notwendigkeit von Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen für GDRMA ermittelt werden kann. Der Artikel beschreibt die angewendeten Modelle für komplexe Übernahme- und standardisierte Ortsnetzregel- und Kundenanlagen und fasst die Ergebnisse zusammen.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 11 - 2017 (November 2017) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Thomas Wilke Prof. Dr.-Ing. Michael Kubessa Eric Schaffranka Paul Heurich | |
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Das öffentliche Interesse bei geringfügigen Verwendungen im Pflanzenschutzmittelrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2023)
Für Kulturen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden oder bei denen Schadorganismen nur gelegentlich
oder in bestimmten Gebieten Schäden verursachen (sog. geringfügige Verwendungen), gibt es meist nur wenige zuge-
lassene Pflanzenschutzmittel. Um Bekämpfungslücken bei geringfügigen Verwendungen (engl. minor uses) zu schlie-
ßen,kannderGeltungsbereicheinerpflanzenschutzrechtlichenZulassunggemäßArt. 51Verordnung(EG)Nr. 1107/2009
untererleichtertenVoraussetzungenaufgeringfügigeVerwendungenausgeweitetwerden.GemäßArt. 51Abs. 2Buchst.
c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung eines Pflanzenschutzmit-
tels im öffentlichen Interesse sein. Der vorliegende Beitrag nimmt eine rechtliche Bewertung zu der Frage vor, wie der
Rechtsbegriff öffentliches Interesse gemäß Art. 51 Abs. 2 Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auszulegen ist.
Unterfallen Klärschlammtransporte dem Abwasser oder dem Abfallrecht?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2022)
Besprechung des Urteils des BVerwG vom 23.6.2022 – 7 C 3.21
Asphaltdichtungsproben unter Wasser und Sanierungsumfang an Talsperren
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Es existieren mittlerweile Verfahren, mit denen Asphaltproben unter der Wasseroberfläche entnommen und die Probeentnahmestellen sachgerecht verschlossen werden können. Anhand der Proben kann die Alterung von Asphaltaußendichtungen – z. B. die Sprödigkeit des Bitumens – auch unter der Wasseroberfläche bestimmt werden. Dies dient als Grundlage für die Definition des Sanierungsumfangs und eines möglichen Sanierungsverfahrens.
Vergleich von Bewertungsverfahren für Pumpspeicherwerke
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Bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung von Pumpspeicherwerken kann es zu handwerklichen Fehlern kommen. Schwachstellen sind überschätzte Regelenergieerlöse, veraltete Annahmen zum Marktumfeld sowie stündliche Strompreise, die nicht aus Fundamentmodellen stammen, und einfache Heuristiken zur Ermittlung zukünftiger Erlöse. Gerade die letzten beiden Punkte haben einen großen Einfluss auf das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbewertung. Daher wird in dieser Arbeit untersucht, ob einfache Heuristiken oder exakte Verfahren genutzt werden sollten und welche Effekte die Art der Generierung der stündlichen Strompreise hat.
Kostenmanagement als Teil des integrierten Managements von Wildbacheinzugsgebieten in Serbien: Fallstudie Topčider-Fluss
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2019)
Am Beispiel eines Projekts für integrierte Verbauung des Einzugsgebiets des Topčider-Flusses in Serbien wurden im Rahmen des Kostenmanagements, das Teil der Risikoanalyse ist, die Sicherheitsrücklagen berechnet. Für die Berechnung der Rücklagen wurde die Monte-CarloSimulation angewandt. Nach durchgeführter Simulation wurden Wahrscheinlichkeitsverteilungen für technische und biologische Arbeiten sowie die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Gesamtkosten ermittelt. Die Sicherheitsrücklagen bei den Finanzmitteln wurden aufgrund der Differenz zwischen den Kosten des projektbezogenen Kostenvoranschlags und den simulierten Gesamtkosten mit 90 % Vorkommenswahrscheinlichkeit ermittelt. Die Rücklagen betragen bei den Finanzmitteln für die Projektrealisierung 19,45 % der Kosten.