Auswahl von SVHC – Einflussmöglichkeiten und Rechtsschutz

Die beiden Urteile vom 30.4.2015 bestätigen erneut, dass Betroffene gegen die Identifizierung von SVHC klagen können. Sie machen aber noch einmal sehr deutlich und verfestigen insofern die Linie des EuG, dass allenfalls eine sehr begrenzte Überprüfung der ECHA-Entscheidungen stattfindet. Diese ist in mancher Hinsicht sogar zu eingeschränkt, weil der EuG dem REACH-Zweck, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, den absoluten Vorrang einräumt – was nicht geboten ist.

Der erste Schritt zur Zulassungspflicht ist die Aufnahme von Stoffen, die eines oder mehrere der Kriterien aus Art. 57 REACH erfüllen, in eine Liste der für eine Aufnahme in den Anhang XIV in Frage kommenden Stoffe nach Art. 59 Abs. 1 REACH, die sogenannte Kandidatenliste. Mit einer Aufnahme werden die Stoffe nach dem Sprachgebrauch der ECHA von potentiell besorgniserregenden Stoffen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (substances of very high concern= SVHC).

Über die Aufnahme von SVHC auf die Kandidatenliste entscheidet in der Regel die ECHA nach dem in Art. 59 REACH vorgesehenen Verfahren. Ausgangspunkt ist jeweils ein Dossier nach Annex XV der REACH-Verordnung zu einem seitens einer nationalen Behörde, der ECHA oder der EU-Kommission als potentiell besonders besorgniserregend angesehenen Stoff. Ein solches Dossier wird von einem Mitgliedstaat oder der ECHA auf Ersuchen der Kommission erarbeitet (Art. 59 Abs. 2 und 3 REACH). Das Dossier mit der Empfehlung zur Aufnahme des Stoffes auf die Kandidatenliste wird in der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Alleinteressierten Kreise sowie die Mitgliedstaaten und die ECHA können Bemerkungen abgeben (Art. 59 Abs. 4 und 5 REACH). Gehen Bemerkungen ein, so kann die ECHA noch nicht entscheiden. Sie legt das Dossier dem Ausschuss der Mitgliedstaaten (Member State Committee – MSC) vor (Art. 59 Abs. 6 und 7 REACH). Kommt dieser zu einer einstimmigen Einigung, erlässt die ECHA die Entscheidung zur Aufnahme des Stoffes auf die Kandidatenliste (Art. 59 Abs. 8 REACH). Kommt es zu keiner einstimmigen Einigung, übergibt die ECHA die Sache an die EU-Kommission, die im Komitologieverfahren (Einbeziehung des REACH-Regelungsausschusses) entscheidet (Art. 59 Abs. 9 REACH–Prüfverfahren). Die Entscheidung der ECHA bzw. der Kommission wird ausgefertigt und veröffentlicht.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 02/2016 (April 2016)
Seiten: 8
Autor: Hartmut Scheidmann

Die Bibliothek und die Kaufoptionen sind umgezogen zu https://library.wasteculture.com

Bereits erworbene Artikel können weiterhin über myASK abgerufen werden.


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Wie unsere Gewässer wieder in Bewegung kommen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Etwa 30 Teilnehmende setzten sich am 10. Juli 2025 im Rahmen einer Weiterbildung an der Hochschule Magdeburg-Stendal intensiv mit den Zielen der neuen EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur auseinander, die auch die Gewässerrenaturierung europaweit stärker voranbringen will. Die Veranstaltung verband Grundlagen und Praxis, wobei beim Besuch des Unterhaltungsverbandes Tanger am Lüderitzer Tanger zahlreiche Renaturierungsmaßnahmen anschaulich demonstriert und diskutiert wurden.

Konstruktion und Instruktion in der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung gilt EU-weit seit dem 13.12.2024. Im Zentrum steht dabei das allgemeine Sicherheitsgebot, wonach nur sichere Produkte in Verkehr gebracht bzw. auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.

Rechte der Natur als Schutzgut der Europäischen Grundrechtecharta
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
Eine unionsrechtliche Analyse der Rechtsprechung des LG Erfurt

Die europäische Verordnung über Entwaldung: Welche Sorgfaltspflichten treffen Unternehmen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This contribution provides readers with an overview of the main provisions of the European regulation on deforestation, which introduces major innovations in combating deforestation, with a particular focus on the obligation of due diligence.

Schweizer Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Totalrevision der EDI-Verordnungen

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...