Im Auftrag des DVGW untersuchten Wissenschaftler im Projekt „Potenzialanalyse LNG“ den Einsatz von Small-Scale-LNG in der Mobilität. Neben zahlreichen technischen und wirtschaftlichen Fragestellungen wurden der vorhandene Rechtsrahmen untersucht und Empfehlungen für dessen künftige Ausgestaltung entworfen. Die vollständigen Ergebnisse zum Rechtsrahmen, um LNG in der Binnenschifffahrt, im Schienen- und im Straßenverkehr zu nutzen, sind in der Langfassung des Projektberichts nachzulesen.
Die Europäische Union fördert den Aufbau einer europaweit flächendeckenden LNG-Tankstelleninfrastruktur, da LNG in der zukünftigen Kraftstoffstrategie (neben Kraftstoffen wie Biogas und Wasserstoff) eine größere Rolle spielen wird. LNG kann für den Antrieb von schweren Nutzfahrzeugen eingesetzt werden und auf diese Weiseerdöl basierte Kraftstoffe substituieren.
Der Rechtsrahmen für LNG als alternativen Kraftstoff im Straßenverkehr ist unterschiedlich weit und detailliert entwickelt. Einige Bereiche der Versorgungskette innerhalb Deutschlands beruhen auf etablierten Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise die Errichtung und der Betrieb von LNG-Tankstellen (Lagerung, Be- und Entladung). Hier besteht weitestgehend Klarheit in den anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen und dem Genehmigungsverfahren. Allein die Auslegung unbestimmter Rechtbegriffe kann Unsicherheiten beinhalten. Ähnliche Rechtssicherheit besteht auch für die Nutzung von LNG-betriebenen Fahrzeugen für den Transport gewöhnlicher Güter.
Sobald jedoch Gefahrgüter mit LNG betriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr befördert werden, fehlt es an einem gesicherten Rechtsrahmen. Hier wird künftig eine Weiterentwicklung der ADR, dem europäischen Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, erwartet. In Zusammenarbeit mit dem BMVI wurde eine Übergangsregelung geschaffen, welche den Gefahrguttransport in ausgewählten Fahrzeugklassen zulässt. Darüber hinaus unterliegt die Versorgung von LNG-Tankstellen mit kryogenen Tankfahrzeugen auf der Straße Einschränkungen, da der Gesetzgeber den Schiffs- und Schienenverkehr bevorzugt. Falls dennoch LNG im Straßenverkehr befördert werden darf, so braucht es abseits von Autobahnen eine behördliche Genehmigung, die sogenannte Fahrwegbestimmung. Diese Einschränkungen erschweren eine LNG-Versorgung der Tankstellen, wobei speziell der Straßenverkehr flexible und schnelle Lieferwege bieten kann. Hier bestehen aktuell Hürden, für die mögliche Lösungswege aufgezeigt wurden. Welche dieser Lösungswege umsetzbar sind, kann in Gesprächen mit den Landesverkehrsbehörden oder dem BMVI eruiert werden.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 11 - 2016 (November 2016) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | Anja Wehling | |
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