IT-Sicherheit ist ein strategisches Thema

Die zuverlässige Erdgasversorgung erfordert eine funktionierende Infrastruktur entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Produktion und Einspeisung in das Erdgasnetz bis hin zur Ausspeisung beim Abnehmer und in Speicher. Diese Infrastruktur lässt sich nicht einfach auf das physisch vorhandene Leitungssystem reduzieren. Vielmehr war und ist die IKT-Infrastruktur ein integraler Bestandteil. Die Bedeutung und Abhängigkeit von IT nimmt im Zuge der Digitalisierung der Energiewirtschaft künftig noch zu.

Der Trend ist offensichtlich: Die Energiewirtschaft wird immer digitaler. Big Data, Cloud Computing, intelligente Verbrauchssteuerung, das Internet der Dinge und digitales Zähl- und Messwesen sind die Leuchtturmprojekte der Branche. Mit der Digitalisierung wachsen sowohl die Datenmengen als auch die Anforderungen an die Datenverarbeitung und die IT-Infrastruktur. Entsprechend komplexe und große Strukturen sowie zunehmende Abhängigkeiten von diesen bergen nicht unerhebliche Ausfall- und Angriffsrisiken.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 03 - 2016 (März 2016)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dipl.-Ing. Stephan Boy

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-Verordnung und die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
The EU-Emergency-Regulation and the revised Renewable-Energy-Directive are intended to simplify and shorten administrative procedures for the development of renewable energy installations with a view to enhanced climate protection and energy security of supply.

Die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie – Neue Regeln für den Naturschutz (Teil 1)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Novellierung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Hinblick auf ihre Sonderregelungen für den Naturschutz. Bei der Rechtsetzung, Planung und Genehmigung stellen sich zahlreiche Auslegungsfragen. Dabei sind Parallelen, aber auch Unterschiede zur EU- Verordnung für einen beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur und dem entsprechenden Bundesrecht in den Blick zu nehmen. Der hiesige Teil 1 des Beitrags widmet sich dem überragenden öffentlichen Interesse und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, Teil 2 dem Zulassungsverfahren.

Beschleunigungsgesetzgebung: Ein Paradigmenwechsel für die Energiewende
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
While the transport sector, administrative and legal proceedings have been at the core of legislative accelerations in environmental and planning law for decades, the German legislator has now changed its approach. Starting with the “Osterpaket” mid 2022, new standards have been set in various fields of substantive law, be it EIA procedures, species protection law or public planning law. The incentive is as simple as that: No acceleration of planning and permit procedures, no energy transition.

Dekarbonisierte Wärme durch Wasserstoffverbrennung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2023)
Die Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG) stellt eine der globalen Herausforderungen dieses Jahrhunderts dar, um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Da ein Großteil der anthropogenen Emissionen auf die Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl oder Erdgas zur Bereitstellung von Energie zurückzuführen ist, lag der Fokus der Dekarbonisierung lange vor allem auf dem Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung, verbunden mit einer weitgehenden Elektrifizierung fast aller Endverbrauchssektoren, von Haushalt und Gewerbe über die Industrie bis hin zum Verkehr.

Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum für Meeresnatur
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ),2 gewährt den Küstenstaaten jenseits des Küstenmeers in der ausschließlichenWirtschaftszone (AWZ) souveräne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...