In nahezu jedem Leistungsverzeichnis für den Leitungstiefbau wurden bislang die Bodenklassen 1 bis 7 der ATV DIN 18300 Erdarbeiten für die jeweiligen Leistungspositionen zum Aushub von Gräben und Baugruben herangezogen. Die Norm wurde nun überarbeitet und mit anderen VOB-Normen harmonisiert. Dabei wurden die konkret definierten Bodenklassen durch variabel zu definierende Homogenbereiche ersetzt.
Die in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C (VOB/C) veröffentlichten Normen beinhalten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Sie werden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) aufgestellt. In den VOB-Normen aus dem Jahr 2012 gab es viele unterschiedliche Klassifizierungen von Boden und Fels. Bei der Überarbeitung der VOB für die aktuelle Ausgabe September 2015 wurden daher alle betroffenen Normen auf das Konzept der Homogenbereiche umgestellt. Bei der Abwicklung von Baumaßnahmen der öffentlichen Hand muss die VOB angewendet werden, anderen Auftraggebern steht es frei, Vergabe und Ausführung von Baumaßnahmen auf Grundlage der VOB durchzuführen.
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Quelle: | Heft 01 - 2016 (Januar 2016) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Achim Wagner Hartmut Reichenbach Dipl.-Ing. (FH) Christoph Krippgans | |
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AGB-Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie ist unwirksam
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