Nicht erst seit dem jüngst verkündeten Urteil des EuGH zum Verschlechterungsverbot wird über das Ziel des guten Zustandes für die Gewässer in Europa diskutiert.
In der deutschen Umweltverwaltung steht dabei neben den gegenwärtigen Diskussionen um die Vertiefung von Weser und Elbe sowie die Einleitung von Salzwässern auch der Abwasserbereich im Fokus eines verbesserten Gewässerschutzes. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wann die Anlage den technischen Ansprüchen genügt, sondern auch, wann die Einleitungen mit der Erhaltung (Verschlechterungsverbot) bzw. der Entwicklung (Zielerreichungsgebot) des „guten ökologischen Zustandes/ Potenzials“ sowie des „guten chemischen Zustands“ des Gewässers vereinbar sind. Daneben gibt es aber auch viele weitere Restriktionen (Einleitungen von Kühlwasser, morphologische Veränderungen durch Begradigungen, Wehre, Deiche, Schifffahrt) für die Gewässer auf ihrem Weg zum guten Zustand. Wie sollen Behörden und Betreiber nun reagieren, wenn sie im Rahmen der Zulassung von Vorhaben das Verschlechterungsverbot geprüft haben, und anschließend auf das Gebot der Zielerreichung stoßen. Was muss durch Betreiber von Anlagen aus rechtlicher Sicht geleistet werden bzw. was können die Behörden von den Betreibern einfordern?
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | Heft 03 - 2015 (September 2015) | |
| Seiten: | 8 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
| Autor: | Dr. Till Elgeti | |
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