Einsatz von Gewässerberatern zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Die Verbesserung der hydromorphologischen Situation bei Umsetzung der WRRL wird durch die mangelnde Bereitstellung der dafür erforderlichen Flächen erschwert. Der Einsatz externer Gewässerberater kann hier hilfreich sein.

Seit dem Jahr 2000 verfolgt die Europäi­sche Union (EU) mit der Wasserrahmen­richtlinie (2000/60/EG) ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Gewässer. Die Oberflächen­gewässer sollen möglichst im Jahr 2015, spätestens aber im Jahr 2027, einen guten oder sehr guten ökologischen Zustand er­reicht haben.

Wie auch in den anderen Bundeslän­dern wurden in Hessen im Verlauf der bis­herigen Umsetzung bereits Erfolge erzielt: Die Integration einer ökologischen Pers­pektive in das Wassermanagement, eine Verbesserung der chemischen Wasserqua­lität, die Verknüpfung der WRRL- und Natura 2000-Richtlinien und auch die verstärkte nationale und internationale Zusammenarbeit. Gleichwohl sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Ziele der Richtlinie zu erreichen. Derzeit sind in Hessen nur 4 % der Bäche und Flüsse in gutem, aber 29 % im mäßi­gen, 43 % in unbefriedigendem und 24 % in schlechtem ökologischem Zustand.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 12 2015 (Dezember 2015)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Klaus Bachert
Silvia Fengler
Barbara Siegert

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